AGewiS – Akademie
Gesundheitswirtschaft und Senioren
Rettungshelfer/in
Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in ist eine nicht bundesweit einheitliche geregelte Qualifizierung zur Mitwirkung im Rettungsdienst. In Nordrhein-Westfalen dient die Ausbildung zum Rettungshelfer zur Mitwirkung im Krankentransport (als Fahrer/in des Krankentransportwagens [KTW]).
Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 04. Dezember 2017 gliedert sich die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in wie folgt:
- 160 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung
- 80 Stunden an einer genehmigten Lehrrettungswache
Zum Abschluss der 160-stündigen theoretisch-praktischen Ausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus
- einem schriftlichen Teil (60 Min.) und
- einem fachpraktischen Teil (max. 30 Min.).

Weitere Informationen auf Anfrage
Dauer und Struktur der Ausbildung
Ausbildung zur/zum Rettungshelfer/in:
Die Gesamtausbildung zum/zur Rettungsshelfer/in umfasst 240 Stunden und gliedert sich in:
160 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule
80 Stunden Rettungswachenpraktikum
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und praktischen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.
240 Stunden (6 Wochen)
Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 30. Juni 2012 – Anlage 4 (Lernzielkatalog für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer)
Zugangsvoraussetzungen:
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- körperliche und geistige Eignung (ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate)
- mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (nicht älter als 12 Monate vor Ausbildungsbeginn)
- eine Erklärung, dass gegen den Lehrgangsteilnehmer weder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren noch Strafverfahren anhängig und auch in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden ist
- beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ein amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als 6 Monate ist.
auf Anfrage
auf Anfrage
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02261 88-4377
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