AGewiS – Akademie
Gesundheitswirtschaft und Senioren
Rettungssanitäter/in
Rettungssanitäter/in
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in qualifiziert sowohl zur Durchführung von Krankentransporten als auch zum Einsatz (als Fahrer) in der Notfallrettung.
Die Ausbildung beinhaltet mindestens 520 Stunden und gliedert sich in:
- 160 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung
- 160 Stunden klinisch-praktische Ausbildung an einem Krankenhaus
- 160 Stunden praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache
- 40 Stunden Abschlusslehrgang
Im Rahmen der Abschlusswoche erfolgt die Prüfung, die sich in
- einen schriftlichen Teil (120 Min.),
- einen praktischen Teil mit vier Fachpraktischen Aufgaben (je max. 15 Min.) und
- einen mündlichen Teil (max. 20 Min.)
gliedert.
In wenigen Bundesländern – jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen – können sie auch auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) als Fahrer eingesetzt werden.
Hinweis Corona:
Alle RS-Kurse der AGewiS werden je nach Situation im Online-Format oder in Präsenzform stattfinden.
DIE 160 TEHORETISCH/PRAKTISCHE AUSBILDUNG WERDEN NICHT VOLLSTÄNDIG ONLINE DURCHFÜHRT. ZUR VORBEREITUNG AUF DIE PRÜFUNG UND DIE PRAKTISCHEN AUSBILDUNGSABSCHNITTE IST EIN GEWISSER ANTEIL DER AUSBILDUNG IN PRÄSENZ NÖTIG

Zugangsvoraussetzungen (neuen Link noch einfügen!)
Dauer und Struktur der Ausbildung
Ausbildung zum Rettungssanitäter:
Die Gesamtausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden und gliedert sich in:
160 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule
160 Stunden Klinikpraktikum
160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.
Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 30. Juni 2012 – Anlage 1 (Lernzielkatalog für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter)
Zugangsvoraussetzungen:
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- körperliche und geistige Eignung (ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate)
- mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (nicht älter als 12 Monate vor Ausbildungsbeginn)
- beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ein amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als 6 Monate ist.
RS 03-2022
Grundlehrgang (160 h)
14.03.2022 – 08.04.2022
Abschlusswoche (40 h)
27.06.2022 – 01.07.2022
RS 08-2022
Grundlehrgang (160h)
08.08.2022 – 02.09.2022
Abschlusswoche (40 h)
07.11.2022 – 11.11.2022
RS 09-2022
Grundlehrgang (160h)
05.09.2022 – 30.09.2022
Abschlusswoche (40 h)
12.12.2022 – 16.12.2022
Die Lehrgangsgebühren erfahren Sie auf Anfrage.
Den Zahlungsmodus vereinbaren wir gerne mit Ihnen.
Rettungssanitäter werden im öffentlichen Dienst nach dem TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
Akademie Gesundheitswirtschaft
und Senioren
02261 88-4377
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