AGewiS – Akademie
Gesundheitswirtschaft und Senioren
Rettungssanitäter/in
Rettungssanitäter/in
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in qualifiziert sowohl zur Durchführung von Krankentransporten als auch zum Einsatz (als Fahrer) in der Notfallrettung.
Die Ausbildung beinhaltet mindestens 520 Stunden und gliedert sich in:
- 160 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung
- 160 Stunden klinisch-praktische Ausbildung an einem Krankenhaus
- 160 Stunden praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache
- 40 Stunden Abschlusslehrgang
Im Rahmen der Abschlusswoche erfolgt die Prüfung, die sich in
- einen schriftlichen Teil (120 Min.),
- einen praktischen Teil mit vier Fachpraktischen Aufgaben (je max. 15 Min.) und
- einen mündlichen Teil (max. 20 Min.)
gliedert.
In wenigen Bundesländern – jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen – können sie auch auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) als Fahrer eingesetzt werden.

Dauer und Struktur der Ausbildung
Ausbildung zum Rettungssanitäter:
Die Gesamtausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden und gliedert sich in:
160 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule
160 Stunden Klinikpraktikum
160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.
Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 30. Juni 2012 – Anlage 1 (Lernzielkatalog für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter)
Zugangsvoraussetzungen:
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- körperliche und geistige Eignung (ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate)
- mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (nicht älter als 12 Monate vor Ausbildungsbeginn)
- beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ein amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als 6 Monate ist.
Rettungssanitäter-Grundlehrgang RS-G 1/2020 18.03.2020 – 17.04.2020
Rettungssanitäter-Grundlehrgang RS-G 2/2020 10.08.2020 – 04.09.2020
Rettungssanitäter-Abschlusswoche RS-A 1/2020 22.06.2020 – 26.06.2020
Rettungssanitäter-Abschlusswoche RS-A 2/2020 09.11.2020 – 13.11.2020
Rettungssanitäter-Grundlehrgang Kurs RS-G 04/21
Mo. 19.04.2021 – Mo.17.05.2021
Rettungssanitäter-Grundlehrgang Kurs RS-G 08/21
Mo. 02.08.2021 – Fr. 27.08.2021
Rettungssanitäter-Grundlehrgang Kurs RS-G 09/21
Mo. 06.09.2021 – Fr. 01.10.2021
Rettungssanitäter-Abschlusswoche Kurs RS-A 04/21
Mo.26.07.2021 – Fr. 30.07.2021
Rettungssanitäter-Abschlusswoche Kurs RS-A 08/21
Di. 02.11.2021 – Mo. 08.11.2021
Rettungssanitäter-Abschlusswoche Kurs RS-A 09/21
Mo. 06.12.2021 – Fr. 10.12.2021
Die Lehrgangsgebühren erfahren Sie auf Anfrage.
Den Zahlungsmodus vereinbaren wir gerne mit Ihnen.
Rettungssanitäter werden im öffentlichen Dienst nach dem TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
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und Senioren
02261 88-4377
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