AGewiS – Akademie
Gesundheitswirtschaft und Senioren

Beiträge aus 2020

Kommunikation und Information sind für uns wichtige Elemente.
Daher informieren wir Sie gerne über aktuelle Geschehnisse.

Zu aktuellen Beiträgen

31.12.2020

Das „andere Jahr 2020“ – Ein Jahr der Veränderungen und Chancen

Die AGewiS hat mit dem Jahr 2020 – wie viele von Ihnen auch – ein turbulentes Jahr erlebt – mit vielen Veränderungen und Einschnitten in die Alltagsstruktur und in das Leben jedes Einzelnen. Was sich seit Weihnachten 2019 bereits ankündigte aber niemand für realistisch hielt, war COVID-19. Ich weiß, es kann niemand mehr hören oder lesen, aber dieses Phänomen bestimmt bis heute unser Leben und Arbeiten in hohem Maße. Die AGewiS hat von der Schulschließung im März 2020 bis heute diverse Varianten des Lernens unter den jeweils sich aktualisierenden Rahmenbedingungen und Determinanten möglich gemacht. Unser Hauptaugenmerk und unsere gesamte Anstrengungen liegen auf dem Erreichen der Bildungsabschlüsse mit unserem Bildungsversprechen an Sie alle.

Auf diesem Weg danke ich dem gesamten AGewiS-Team, sowie allen Dozentinnen und Dozenten der Aus- Fort- und Weiterbildung des Rettungsdienstes und der Pflege, die dieses aktiv und mit enormer Leistungsbereitschaft und Kreativität ermöglicht, neue Wege gefunden und immer an der Lösung der Gesamtsituation gearbeitet haben. Vielen Dank!

Auf diesem Weg danke ich auch den Auszubildenden und Weiterbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmern aus dem Rettungsdienst und der Pflege, die sich auf die sich verändernden Lern- und Lehrbedingung eingelassen haben. Ich glaube gemeinsam haben wir viel gelernt! Vielen Dank!

Auf diesem Weg danke ich den Ausbildungsträgern und Praxisanleiterinnen und –anleitern, sowie allen Kooperationspartner, die an der Aus-, Fort und Weiterbildung im Rettungsdienst und in der Pflege beteiligt sind. Insbesondere danke ich den Ausbildungsträgern aus der Pflege, die sich mit der AGewiS auf den Weg in das neue Pflegeberufegesetz gemacht haben. Da sind wir gemeinsam Neulinge. Ich danke Ihnen, dass Sie den Auszubildenden der Pflege unter den Rahmenbedingungen, die 2020 mit sich gebracht hat, eine Ausbildung n ermöglichen, dass Sie mit uns im Bereich der Pflege den Weg der Simulationsprüfungen gegangen sind und für Ihr Vertrauen in das Bildungsprodukt Pflegeausbildung, auch wenn dies einmal nicht nach gewohnten Strukturen, sondern auch ganz anders gestaltet wird. Vielen Dank!

Das „andere Jahr 2020“ hat die AGewiS und insbesondere das Team auch vor eine ganz besondere Aufgabe, Veränderung und Herausforderung gestellt:

Mit dem 01.09.2020 ist Dr. Ursula Kriesten in Ihr „drittes Lebensdrittel“ gestartet, um mit ihren Worten zu sprechen. Sie hat etwas getan, was keiner von uns wahr haben wollte und auch viele von Ihnen nicht für möglich gehalten haben: Sie ist in Rente gegangen. Das AGewiS-Team hat Frau Dr. Ursula Kriesten im Juni 2020 in kleinem Rahmen verabschiedet, da keine – so wie ursprünglich geplante – Verabschiedung mit allen Ausbildungsträgern & Partnern, Ehemaligen und Dozentinnen und Dozenten aufgrund der pandemischen Lage möglich war.

Auf diesem Wege sagen wir Frau Dr. Ursula Kriesten nochmals explizit Dank für Ihr(e) Lebenswerk(e) und die Leistungsbereitschaft für das Thema Pflege – insbesondere Altenpflege zu kämpfen. Sie hat das Thema Altenpflege und Pflege immer fokussiert und an entscheidenden Stellen platziert. Frau Dr. Ursula Kriesten hat sich sowohl privat als auch im Namen der AGewiS berufspolitisch engagiert und war in den vergangenen 38 Jahren an vielen Weichenstellungen für die Pflege beteiligt. Sie ist als Wegbereiterin für das Thema Pflege und Pflegeausbildung weit über den Oberbergischen Kreis hinaus aktiv.

Aus diesem Grund wird die AGewiS ihr eine Seite auf dieser Homepage widmen – denn egal was und wieviel ich hier schreibe – es kann unsere Dankbarkeit und tiefsten Respekt vor ihren Leistungen und Engagement für die AGewiS – für das Berufsbild Pflege – für die aufgebauten Strukturen nicht ausdrücken.

Ja, sie hat uns viel Arbeit und einen hohen Anspruch hinterlassen – aber diese Herausforderung und Chance für die Pflege nimmt das gesamte AGewiS-Team gerne an. Die AGewiS – mit allen Beteiligten- freut sich auf das neue Gebäude und den Umzug Anfang 2021 – und alles was da noch so kommen wird.

Alle werden leider nicht mit umziehen, denn auch Ursula Rothausen wird uns zum 31.12.2020 als hauptamtliche Mitarbeiter mit dem Schritt in die Rente verlassen, bleibt der AGewiS aber als Projektleiterin für den Bereich der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter erhalten! Vielen Dank!

Vielen Dank an 2020 – das „andere Jahr“ – ein Jahr der Veränderungen und Chancen

Nicole Meyer (kommissarische Akademieleiterin)

30.10.2020

Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 30.10.2020 zur Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)

Gemäß §§ 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) wird zur Verhütung der Weiterverbreitung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden und ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Oberbergischen Kreis haben, werden verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Tag der positiven Testung ständig dort abzusondern (häusliche Quarantäne). Sofern sich an die Häuslichkeit oder Unterkunft ein Balkon, eine Terrasse oder ein Garten anschließt, dürfen sie sich auch in diesem Bereich aufhalten, wenn der Bereich ausschließlich von ihnen oder mit ihnen zusammenlebenden Personen genutzt wird und sie stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten (erlaubter Außenbereich). Etwaige Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
  2. Einer zusätzlichen behördlichen Anordnung für die Verpflichtung nach Ziffer 1 bedarf es nicht. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises wird im Einzelfall jedoch weitere Maßnahmen treffen. Die Einzelfallmaßnahmen gehen dieser Allgemeinverfügung vor.
  3. Die Meldepflichten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG bleiben unberührt. Die positiv getesteten Personen sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden und dieses über das Testergebnis zu informieren.
  4. Wenn die unter Ziffer 1 genannten Personen geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, hat derjenige für die Erfüllung der genannten Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft die Betreuerin oder den Betreuer einer von den Verpflichtungen betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu dem Aufgabenkreis der Betreuung gehört.
  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 31.10.2020 um 0:00 Uhr in Kraft und ist sofort vollziehbar.

Begründung:

Zuständigkeit:

Meine Befugnis als untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) zur Anordnung dieser Maßnahmen ergibt sich gemäß §§ 28 Abs. 3, 16 Abs. 7 Satz 1, 2 Nr. 14 IfSG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZVO-IfSG) aus Gründen der Eilbedürftigkeit sowie der unmittelbaren Gefahrenabwehr. Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass sich der Erreger ohne die unverzügliche Einleitung von geeigneten Gegenmaßnahmen rasant ausbreitet und eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung, insbesondere für die zu der Risikogruppe gehörenden älteren und vorerkrankten Menschen, darstellt.

Mit der Allgemeinverfügung wird sichergestellt, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen umgehend gegenüber den betroffenen Personen ergriffen werden und die Durchbrechung von Infektionsketten im Vergleich zu Einzelverfügungen ohne Zeitverzug eingeleitet wird.

Zu 1.:

Die Anordnung, dass sich die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen für insgesamt 14 Tage seit dem Testtag in häusliche Quarantäne begeben müssen, stützt sich auf §§ 28 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Nach diesen Vorschriften können Personen, namentlich Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider, verpflichtet werden, den Ort, an dem Sie sich befinden, nicht zu verlassen, bis die nötigen Schutzmaßnahmen durchgeführt sind. Unter anderem kann ihnen gegenüber angeordnet werden, dass sie in geeigneter Weise abgesondert werden.

Bei den von der Allgemeinverfügung erfassten Personen handelt es sich um Kranke im Sinne des § 2 Nr. 4 IfSG. Eine Absonderung dieser Personen ist geboten, damit eine Übertragung von Krankheitserregern auf Dritte so gering wie möglich gehalten wird.

Die Anordnung der häuslichen Quarantäne im Rahmen dieser Allgemeinverfügung ist geeignet, der von einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person ausgehenden Infektionsgefahr entgegenzuwirken. Sie ist auch erforderlich, da insoweit kein gleichgeeignetes milderes Mittel existiert. Gegenüber einer Krankenhausquarantäne ist die häusliche Quarantäne das ersichtlich mildere Mittel.

Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 IfSG insoweit eingeschränkt.

Durch die Möglichkeit, für bestimmte Fallkonstellationen eine Ausnahmeregelung zu treffen, wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen.

Zu 2.:

Die Anordnung der häuslichen Quarantäne im Rahmen dieser Allgemeinverfügung ist geboten, da aufgrund der hohen und weiterhin stetig ansteigenden Infektionszahlen im Oberbergischen Kreis zeitnahe Einzelanordnungen nicht mehr sichergestellt werden können. Die Allgemeinverfügung schließt insoweit die zeitliche Lücke zwischen positiver Testung und Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt zur Abklärung individueller Schutzmaßnahmen.

Zu 3.:

Es wird klargestellt, dass die Meldepflichten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG bzw. der positiv getesteten Personen gegenüber dem Gesundheitsamt weiterhin bestehen bleiben.

Zu 4.:

Die Verpflichtung, dass die Personensorgeberechtigten bzw. die Betreuerinnen und Betreuer für die Einhaltung der Anordnungen dieser Allgemeinverfügung zu sorgen haben, ergibt sich aus §§ 28 Abs. 3 i.V.m. 16 Abs. 5 IfSG.

Zu 5.:

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung.

Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden kann. Wer die Zuwiderhandlung vorsätzlich begeht und dadurch den SARS-CoV-2-Erreger verbreitet, begeht gemäß § 74 IfSG eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis auf bestehende Rechte:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zu erklären.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden.

Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24.11.2017.

Weiterer Hinweis:
Die Klage hat gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung, d.h. dass die getroffenen Maßnahmen auch im Falle einer Klage zu befolgen sind. Das Verwaltungsgericht Köln kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen.

Gummersbach, 30.10.2020
In Vertretung
gez.
Klaus Grootens
Kreisdirektor

19.10.2020

Ö F F E N T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 19.10.2020 zur Feststellung des Erreichens der Gefährdungsstufe 1 gemäß § 15a CoronaSchVO für das Gebiet des Oberbergischen Kreises

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), § 15a Absatz 2 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. September 2020 sowie § 3 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) vom 14. April 2020 wird zur Verhütung der Weiterverbreitung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Für das Gebiet des Oberbergischen Kreises wird das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 gemäß § 15a Absatz 2 Satz 1 CoronaSchVO festgestellt.

Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 treten gemäß § 15a Absatz 3 die folgenden Regelungen in Kraft:

a) Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 13 CoronaSchVO sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

Dieses Verbot gilt nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie für Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind.

b) Abweichend von § 13 Absatz 5 Satz 2 CoronaSchVO dürfen an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen.

c) Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 CoronaSchVO besteht auch am Sitz- oder Stehplatz

  • in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Absatz 1 und 2 CoronaSchVO sowie
  • als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht zudem in den folgenden öffentlichen Außenbereichen:

  • Fußgängerzone Kaiserstraße und Hindenburgstraße (zwischen der La Roche-Sur-Yon-Straße und der Wilhelm-Heidbreder-Straße), Lindenplatz, Kampstraße sowie der Fußweg zwischen Kampstraße und Steinmüllerallee in Gummersbach

Die persönlichen und sachlichen Ausnahmen des § 2 Absatz 3 Sätze 2 und 4 CoronaSchVO gelten entsprechend.

d) Abweichend von § 2b Absatz 1, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 1, § 10 Absatz 6 und § 13 Absatz 1 CoronaSchVO darf das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 CoronaSchVO genannten Gruppen gehören, nicht durch die Sicherstellung der qualifizierten Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 CoronaSchVO ersetzt werden.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 20.10.2020 um 0:00 Uhr in Kraft und ist sofort vollziehbar. Die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 und damit diese Allgemeinverfügung können erst aufgehoben werden, nachdem im Oberbergischen Kreis der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 35 über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Begründung:

Der Oberbergische Kreis ist als untere Gesundheitsbehörde zuständige Behörde im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 3 Nr. 1 IfSBG-NRW, da mit dieser Allgemeinverfügung Anordnungen für den Bereich mehrerer örtlicher Ordnungsbehörden erlassen werden und der Erlass der Allgemeinverfügung durch den Oberbergischen Kreis aus Gründen der unmittelbaren Gefahrenabwehr geboten erscheint.

Liegt die 7-Tages-Inzidenz, mithin die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner, nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit (LZG) bezogen auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt über dem Wert von 35 und ist das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen, stellt gemäß § 15a Absatz 2 Satz 1 CoronaSchVO der betroffene Kreis oder die kreisfreie Stadt am ersten Werktag, für den der entsprechende Inzidenzwert festgestellt wird, durch Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 fest.

Der maßgebliche Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 35 ist überschritten. Nach den täglichen Veröffentlichungen des LZG liegt der Wert im Oberbergischen Kreis seit dem gestrigen Sonntag über 35. Dieser Grenzwert wird auch am heutigen Montag überschritten. Das Infektionsgeschehen ist auch nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen zurückzuführen oder entsprechend eingrenzbar.

Die Allgemeinverfügung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Oberbergischen Kreises. Zwar kann gemäß § 15a Absatz 2 Satz 4 CoronaSchVO das Gebiet einzelner Gemeinden von der Feststellung ausdrücklich ausgenommen werden, wenn dort gesichert ein signifikant geringeres Infektionsgeschehen unterhalb der jeweiligen Grenzwerte festzustellen ist und eine Verbreitung des Infektionsgeschehens in diese Gemeinden – gerade bei Umsetzung der verschärften Schutzmaßnahmen im restlichen Kreisgebiet – ausgeschlossen erscheint. Eine Herausnahme einzelner kreisangehöriger Kommunen von dem Anwendungsbereich dieser Allgemeinverfügung kommt jedoch nicht in Betracht, da alle kreisangehörigen Kommunen von Infektionen betroffen sind und eine dortige Verbreitung nicht ausgeschlossen werden kann. Insbesondere liegen im Einzugsbereich von kreisangehörigen Kommunen mit einer relativ geringen Zahl von Kranken und Ansteckungsverdächtigen Regionen mit erhöhten Fallzahlen, die im Fall einer Herausnahme dieser Kommunen aus dem Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung und damit ohne Schutzmaßnahmen gemäß § 15a Absatz 3 CoronaSchVO eine Gefahr für das Infektionsgeschehen darstellen.

Von der Möglichkeit, gemäß § 15a Absatz 3 Nr. 5 CoronaSchVO öffentliche Außenbereiche festzulegen, in denen aufgrund einer regelmäßigen Unterschreitung des Mindestabstandes die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet wird, wird nach Anhörung aller kreisangehöriger Städte und Gemeinden für einen Teil der Innenstadt der Stadt Gummersbach Gebrauch gemacht. Dies entspricht den Erkenntnissen der Stadt, welche vom Oberbergischen Kreis nach eigener Prüfung geteilt werden. Bei den unter Nr. 1 c) genannten Außenbereichen in Gummersbach handelt es sich um eine stark frequentierte Fußgängerzone mit Geschäften.

Über § 15a Absatz 3 CoronaSchVO hinausgehende Schutzmaßnahmen erscheinen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch nicht geboten.

Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung richtet sich nach dem Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis. Gemäß § 15a Absatz 2 Satz 3 CoronaSchVO kann die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Hinweis auf bestehende Rechte:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zu erklären.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden.

Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24.11.2017.

Weiterer Hinweis:

Die Klage hat gemäß § 28 Absatz 3 i.V.m. § 16 Absatz 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung, d.h. dass die getroffenen Maßnahmen auch im Falle einer Klage zu befolgen sind. Das Verwaltungsgericht Köln kann auf Antrag gemäß § 80 Absatz 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen.

Gummersbach, 19.10.2020

In Vertretung

gez.

Klaus Grootens

Kreisdirektor

08.10.2020

Examensfeier in der Schwalbe-Arena

Die AGewiS verabschiedet 47 Absolventinnen und Absolventen
Abschlussprüfungen unter Corona-Bedingungen besonders gewürdigt

Wir haben 47 staatlich anerkannte Altenpflegerinnen und Altenpfleger feierlich in der Schwalbe-Arena verabschiedet. Die Auszubildenden haben ihre Zeugnisse im Beisein ihrer Angehörigen und ihrer Ausbildungsträger der stationären und ambulanten Pflege entgegengenommen. Mit einem  abgestimmten Hygienekonzept wurde die Anzahl auf insgesamt 150 Teilnehmende begrenzt.

Gefüllte Tribüne nach Vorgaben des Hygienekonzept mit Kursleitungsteam im Vordergrund (v.l.n.r.): Matthias Herr, Sven Grotendiek, Ulla Rothausen. (Foto: AGewiS)

Gefüllte Tribüne nach Vorgaben des Hygienekonzept mit Kursleitungsteam im Vordergrund (v.l.n.r.): Matthias Herr, Sven Grotendiek, Ulla Rothausen. (Foto: AGewiS)

Die Bezirksregierung Köln hatte im Vorfeld den Ablauf und die Strukturierung der praktischen, schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen in den letzten drei Monaten unter den vergangenen und aktuellen Corona-Bedingungen gewürdigt. Das sei eine herausragende Leistung bei den Absolventen und dem gesamten Team der AGewiS. Frank Binder, Prüfungsvorsitzender der Bezirksregierung Köln teilte den Auszubildenden mit: „Wenn es nicht Fachseminare und Pflegeschulen wie die AGewiS geben würde, die für Sie die Fahne hochhalten, dann hätten Sie unter den vergangenen Bedingungen seit März heute keine Ausbildung abgeschlossen.“

Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen sind trotz der pandemischen Lage und den Herausforderungen des letzten halben Jahres als herausragend zu bezeichnen, ergänzt Klaus Grootens, Betriebsleiter der AGewiS. Die 47 Absolventinnen und Absolventen und das Kursleitungsteam mit Ursula Rothausen, Sven Grotendiek und Matthias Herr hätten in den vergangenen drei Jahren aus den Auszubildenden eine Kursgemeinschaft geformt, die auch so in den Abschlussprüfungen angetreten seien.

Für Ursula Rothausen war es der letzte Kurs, den sie drei Jahre lang mit Engagement zum Examen geführt hat – und somit einmal mehr ein besonderer  Abschied bei dieser Verabschiedungsfeier.

Ursula Rothausen (Kursleitungsteam) verabschiedet die Auszubildenden mit Worten zur Professionalisierung. (Foto: AGewiS)

Ursula Rothausen (Kursleitungsteam) verabschiedet die Auszubildenden mit Worten zur Professionalisierung. (Foto: AGewiS)

Die Liste der Absolventen erhalten Sie hier.
Die Pressemitteilungen finden Sie auf der Seite des OBKs und bei Oberberg Aktuell.

01.10.2020

Coronavirus: Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis nimmt zu

Es gibt viele einzelne Ausbruchsgeschehen (mit mindestens zwei zusammenhängenden Fällen) in gesamten Kreisgebiet.

Oberbergischer Kreis. Anders als im Frühjahr dieses Jahres gibt es im Oberbergischen Kreis derzeit viele einzelne Ausbruchsgeschehen (mit mindestens zwei zusammenhängenden Fällen) mit unterschiedlicher Ursache. Die laborbestätigten SARS-CoV-2-Fälle sind unter anderem auf private Zusammenkünfte und Feierlichkeiten zurückzuführen, die grundsätzlich im Rahmen der Coronaschutzverordnung erlaubt waren. Auch im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen bei den aktuell betroffenen Schulen wurden einzelne Fälle bestätigt. Es gibt darüber hinaus auch laborbestätigte Fälle in einzelnen Familien.

Das Land NRW hat unabhänig von einer Inzidenz mit der heute in Kraft getretenden, geänderten Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen folgende Anordnungen getroffen: Private Feiern aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeiten) außerhalb des privaten Bereichs mit mindestens 50 Teilnehmern müssen drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur bis zu 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25 Teilnehmer.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei 35,6 (Stand: 01.10.2020, 00:00 Uhr). Laut Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen (§15a Absatz 2) sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der zuständigen Bezirksregierung abzustimmen und umzusetzen.

Der Oberbergische Kreis hat daher mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bezirksregierung Köln abgestimmt, dass ab dem 2. Oktober zum Ablauf des 09. Oktober 2020 im gesamten Oberbergischen Kreis keine privaten Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern gestattet sind. Die Regelungen für den Oberbergischen Kreis sind in einer Allgemeinverfügung unter www.obk.de/oebs nachzulesen. „Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen empfehle ich zudem dringlich, auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen“, appeliert Landrat Jochen Hagt.

Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 875 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigte Fälle). Davon konnten bereits 702 Personen gesund aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 154 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigte Fälle). Davon werden vier Personen stationär in oberbergischen Krankenhäusern behandelt. Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 19 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick:

Stand der Fallzahlen: 01.10.2020, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 30.09.2020, 00:00 Uhr

Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 35,6 (+2,6)

Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 875 Personen (+11)

Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:

  • aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 154 Personen (+1)
  • bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 702 Personen (+10)
  • verstorben: 19 Personen (=)

Kontaktpersonen ersten Grades in angeordneter Quarantäne: 1251 Personen (-48)

Kontaktpersonen zweiten Grades in vorsorglicher häuslicher Isolation: 47 Personen (-11)

Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen:

Stand der Fallzahlen: 01.10.2020, 00:00 Uhr

Bergneustadt: 15

Engelskirchen: 10

Gummersbach: 45

Hückeswagen: 3

Lindlar: 5

Marienheide: 6

Morsbach: 1

Nümbrecht: 7

Radevormwald: 4

Reichshof: 9

Waldbröl: 21

Wiehl: 18

Wipperfürth: 10

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus 
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen

10.09.2020

Bei der AGewiS des Oberbergischen Kreises ist zum 01.01.2021 eine Stelle

„Pädagogische Mitarbeit“

in Vollzeit zu besetzen. Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 13 TVöD. Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren.

Die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren versteht sich als kommunales Bildungs- und Innovationszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe im Oberbergischen Kreis. Die AGewiS entwickelt und fördert Aus-, Fort- und Weiterbildungen und die Zusammenarbeit innerhalb der regionalen Gesundheits- und Seniorenwirtschaft sowie des Rettungswesens.

Ihr Ausbildungsprofil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) in der Fachrichtung Pflegepädagogik, Medizinpädagogik, Pflegewissenschaft oder Berufspädagogik verbunden mit einer abgeschlossenen Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege- oder Kinderkrankenpflegeausbildung

Ihre Aufgaben, unsere Erwartungen und was wir Ihnen bieten können finden Sie auf OBK.de.

Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 14.10.2020 an den Oberbergischen Kreis.

03.09.2020

Hier finden Sie das aktuelle Durchführungs- und Hygienekonzept für de Zeugnisverleihung am 28.09.2020 der Kurse 35 und 36:

2020_Hygienekonzept_Zeugnisübergabe

19.08.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mussten wir uns dazu durchringen, aufgrund der Corona-Pandemie mit dem EinfachMalSingenChor weiter zu pausieren
Die Termine im August, September und Oktober entfallen sowohl in Bergneustadt als auch in Gummersbach.
Das schmerzt uns, die Chorleiter Michael Becker und Joachim Kottmann umso mehr, da doch das Singen gerade in diesen Zeiten ein so trostspendender und verbindender Akt ist.

Damit aber in den Betreuungs-Einrichtungen und daheim trotzdem gelacht und gesungen werden kann, haben die beiden ein neues Youtube-Video erstellt zum Mitmachen und Spaß haben. Zu finden ist das Video bei Youtube unter einfachmalsingen.

Außerdem gibt es an dieser Stelle noch ein musikalisches Rätsel. Und zwar suchen wir die Melodie zum „Othelied“ von Karl Blatt mit dem Textanfang „Wo im herrlich schönen Oberberger Land, zwischen Beul und Steimel glänzt ein silbern Band“. Wer sich mit der gesungenen Melodie oder gar den Noten dazu bei Chorleiter Joachim Kottmann meldet, bekommt einen kleinen musikalischen Sonderpreis. Kontakt: 02261 42738 oder joachim.kottmann@t-online.de

Musikalische Grüße und bleiben Sie alle gesund
Joachim Kottmann und Michael Becker

06.08.2020

Pflegeportraitserie „Frühspätnachtdienst mit“ der Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ gestartet

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde im Herbst 2019 die Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ gestartet. Diese hat das Ziel, junge und lebenserfahrene Menschen für eine Ausbildung in der Pflege zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wurden Anfang 2020 die Partner und Einrichtungen der Ausbildungsoffensive (stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste) aus ganz Deutschland aufgerufen, sich für die Pflegeportraitserie „Frühspätnachtdienst mit“ zu bewerben. Mehr als 160 kreative Bewerbungsvideos wurden eingereicht. Ziel der Serie ist es, echte Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit zu begleiten und den Arbeitsalltag authentisch, nah und ungeschönt zu zeigen. Die Aufnahmen der fünf Protagonistinnen und Protagonisten in den Einrichtungen – ob Krankenhaus, ambulante Pflege oder Pflegeheim – zeigen somit nicht nur den Arbeitsalltag, sondern auch die persönlichen Beweggründe für einen Beruf in der Pflege. Seit Juni wird pro Monat eine Folge der Pflegeportraitserie über die Kanäle des BMFSFJ veröffentlicht, insgesamt werden fünf Folgen produziert. Zudem wird die Serie potentiellen Auszubildenden und potentiellen Umschülerinnen und Umschülern über Facebook, Instagram etc. ausgespielt, um möglichst viele Interessente für eine Karriere als Mensch in der Pflege zu gewinnen. Mehr Informationen zur Serie gibt es hier: www.bmfsfj.de / www.pflegeausbildung.net.

Zur dritten Folge „Frühspätnachtdienst mit Carolin“ hier im Video –>

Wie man Karriere als Mensch in der Altenpflege macht, erzählt die 20-jährige Carolin aus Dresden in der dritten Folge der Pflegeportraitserie „Frühspätnachtdienst mit“. Die Auszubildende im zweiten Lehrjahr arbeitet auf einer Station für Demenzkranke und versucht mit viel Kommunikation, Offenheit und ihrer lockeren Art den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Freude zu machen. Was sie antreibt und wie sie Karriere als Mensch macht, erzählt sie unterhaltsam in der dritten Folge. Mehr Informationen zu der Folge „Frühspätnachtdienst mit Carolin“ und zu den Hintergründen der gesamten Serie gibt es hier: www.bmfsfj.de / www.pflegeausbildung.net.

16.07.2020

Bundesfreiwilligendienst in der AGewiS

Der Bundesfreiwilligendienst beginnt jährlich im September und dauert maximal zwölf zusammenhängende Monate. Für ein anderes Einstiegsdatum wird gerne nach Absprache eine individuelle Lösung gefunden. Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie hier: https://www.bundesfreiwilligendienst.de

Aufgabenschwerpunkte:

  • einfache Bürotätigkeiten
  • Unterstützung bei der Schulverwaltungssoftware
  • Verpflegungsservice für Fort – und Weiterbildungen
  • leichte Hausmeisterliche Tätigkeit (Vorbereitung Klassenräume, z. B. Bestuhlung)
  • Vorbereitung der Technik in den Klassenräumen
  • Klassenraumorganisation (Medienausstattung kontrollieren etc.)
  • Kurierfahrten
  • Mithilfe bei der Pflege der Dienstfahrzeuge

Sie sollten mitbringen:

  • Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit
  • Höflichkeit, Freundlichkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Motivation und Engagement
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerschein Klasse B
  • mindestens einen Hauptschulabschluss

Wir bieten

  • ein monatliches Taschengeld in Höhe von ca. 405,-€. inkl. Fahrgeld bzw. Jobticket
  • Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (sozialversicherungsrechtlich ähnlich wie bei Auszubildenden)
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Seminaren an den Bildungszentren des Bundes, auch über die Pflichtseminare hinaus

Wir stehen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Nicole Hurek
Telefon: 02261 88-4386
Fax: 02261 88-4377
E-Mail: nicole.hurek@agewis.obk.de

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an folgende Adresse:

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
AGewiS
Steinmüllerallee 11
51643 Gummersbach

Pressemitteilung: OBK

10.07.2020

Mitarbeiter/in zum 01.10.2020 gesucht!

„Pädagogische Mitarbeit“

Die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren versteht sich als kommunales Bildungs- und Innovationszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe im Oberbergischen Kreis. Die AGewiS entwickelt und fördert Aus-, Fort- und Weiterbildungen und die Zusammenarbeit innerhalb der regionalen Gesundheits- und Seniorenwirtschaft sowie des Rettungswesens.

Ihr Ausbildungsprofil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom FH) aus dem Bereich Gesundheit bzw. Pädagogik, verbunden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter, wünschenswert ist eine Qualifikation als Praxisanleiter/in. Sollte ein Studium noch nicht vorliegen, ist ein berufsbegleitendes Bachelorstudium Voraussetzung für die Besetzung der Stelle

Ihre Aufgaben:

  • Hauptamtliche, selbständige pädagogische Kursleitung eines Ausbildungskurses „Not-fallsanitäter/in“ (soweit ein Diplom- oder Masterabschluss vorliegt, ansonsten in Delegation der Schulleitung und stellvertretenden Schulleitung)
  • Planung, Durchführung und Evaluation von Leistungskontrollen und Prüfungen in Theorie und Praxis
  • Berufspraktische Begleitung der Auszubildenden in den berufspraktischen Einsatzorten (Krankenhäuser und Lehrrettungswachen)
  • Betreuung und Beratung der Praxisanleiter/innen• Betreuung und Beratung der Praxisanleiter/innen
  • Mitwirkung an der Umsetzung und Weiterentwicklung des lernfeldorientierten Curriculums
  • Beteiligung bei der Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsseminaren
  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungen

Wir bieten:

  • Mitarbeit in einem multiprofessionellen Team erfahrener, aufgeschlossener und enga-gierter Pädagoginnen und Pädagogen in einer freundlichen Atmosphäre an einer innovativen Akademie
  • Hohe Eigenverantwortung
  • moderne, gut ausgestattete Arbeitsplätze und Schulungsräume
  • interne und externe Fortbildungen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere durch flexible Arbeitszeitregelungen und -modelle
  • Betriebliche Zusatzversorgung zur Alterssicherung

Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.07.2020 an uns.

22.06.2020

Veranstaltungshinweis:

18.06.2020

Drei Wochen nach Montagebeginn der Raummodule für die Erweiterung der AGewiS auf dem Steinmüllergelände in Gummersbach steht der veredelte Rohbau. Mit der Fertigstellung des Gebäudekomplexes aus 72 Raummodulen hatte der Oberbergische Kreis ein kleines „Richtfest“ organisiert. Landrat Jochen Hagt freut sich über den raschen Baufortschritt: „Das Schulungsgebäude steht zukünftig bis zu 400 Auszubildenden zur Verfügung. Mit dem Erweiterungsbau schafft der Oberbergische Kreis die Voraussetzung, um den steigenden Bedarfen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen gerecht zu werden. Mit der Qualifizierung und Bindung von hier ausgebildetem Fachpersonal leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in der Region.“
Auftragnehmerin ist die Firma ALHO Systembau GmbH aus Morsbach. In dem neuen Gebäude gegenüber dem Bestandsgebäude der AGewiS an der Steinmüllerallee werden zukünftig verschiedene Fort- und Weiterbildungen stattfinden. Dies sind z.B. Weiterbildungen für das Gesundheits- und Pflegemanagement, die Pflegepädagogik, Palliative Care, Betreuungsassistenten, außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege und umfassende Angebote für den Rettungsdienst und die Notfallmedizin, wie z.B. 30-Stundenfortbildungen, Ergänzungsprüfungen und ärztliche Fortbildungen.
„Es ist schon sehr bemerkenswert, welch tolle Entwicklung die Altenpflegeausbildung im Oberbergischen unter der Regie der jeweiligen Ausbildungsträger und des Kreises seit der Gründung des Fachseminars Altenpflege im Jahr 1981 genommen hat“, sagt Kreisdirektor Klaus Grootens. „Mit dem Umzug des Gesundheits- und Bildungszentrums Oberberg in der Trägerschaft des Klinikums auf den entstehenden Gesundheits-Campus erreichen wir weitere Höhepunkte.“
Wie bereits berichtet, entstehen auf einer Nutzfläche von 2.400 m insgesamt 19 zusätzliche Seminarräume, zwei Fachpraxisräume, ein Veranstaltungsraum sowie fünf Besprechungsräume und vier Büros. Die Kosten für Grundstück und Neubau belaufen sich auf 9,8 Mio €.
„Jetzt schließen sich die Ausbaugewerke und die Außenanlagen an. Die Fertigstellung ist für September vorgesehen“, sagt Baudezernent Felix Ammann.
Geplant ist, dass die Außenstelle der AGewiS in der ehemaligen Katholischen Grundschule in Bergneustadt nach dem Umzug ins neue Gebäude aufgegeben wird. Das bereits bestehende Akademiegebäude wird ab Herbst durch das Gesundheits- und Bildungszentrum des Klinikums Oberberg genutzt.

Besichtigung des Rohbaus (v.l.): Michael Stefer, Vorsitzender des Betriebsausschusses; Kreisdirektor und AGewiS Betriebsleiter Klaus Grootens; Dr. Ursula Kriesten, Akademieleiterin; Landrat Jochen Hagt; Reinhold Müller, Vorsitzender des Bauausschusses; Peter Orthen, Geschäftsführer der ALHO Systembau GmbH und Baudezernent Felix Ammann. (Foto: OBK)

Schulungsräume in Modulbauweise. (Foto:OBK)

Der Erweiterungsbau wird in unmittelbarer Nachbarschaft der bestehenden Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren an der Steinmüllerallee errichtet.(Foto: OBK)

Der viergeschossige Erweiterungsbau. (Foto: OBK)

01.06.2020

Aus der Fortbildung „Hygienebeauftragte*r“ an der AGewiS entstand dieses Tutorial zur Händedesinfektion.

Die Idee und Hände kommen von Ella Hepner, ebenfalls Idee und Kamera von Denise Semmelhaack. Das Projekt wurde durch Ruth Uessem betreut und die Bearbeitung erfolgte durch Eva Uessem.

30.05.2020

Trotz Corona Pandemie – AGewiS weiter stark engagiert in Ausbildung

Akademie hat sich auf Online-und alternative Lehrmethoden umgestellt Oberbergischer Kreis. Trotz Corona-Pandemie bildet die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren des Oberbergischen Kreises (AGewiS) mit Hochdruck aus und examiniert. „Wir sind durch das Ministerium gehalten, die staatlichen Prüfungen in der Altenpflege trotz der aktuellen Pandemie durchzuführen. Seit dem 01.04.2020 haben wir auf Online-und alternative Lehrmethoden umgestellt. Die Teilnehmenden aus 17 Klassen der Pflege- und der Notfallsanitäterausbildung und der verschiedenen Weiterbildungskurse sollen ihr Bildungsziel möglichst ohne Verzögerung und mit Erfolg erreichen können, denn Gesundheitsberufe werden dringend benötigt,“ erklärt die Leiterin der Akademie Dr. Ursula Kriesten.

Landrat Jochen Hagt und Kreisdirektor Klaus Grootens, als Vertreter des Oberbergischen Kreises, gratulieren und danken den Absolventinnen und Absolventen und den neuen Auszubildenden ganz herzlich für ihr Engagement in der Pflege: „Wir sind stolz auf Sie! Bei der Pflege kranker und alter Menschen, die aktuell enorm schutz- und unterstützungsbedürftig sind, leisten Sie einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag.“

Start nach Pflegeberufegesetz

Wie bereits berichtet, erfordert die Umstellung auf das Pflegeberufegesetz enorme strukturelle und organisatorische Umstellungen für Pflegeschulen und Ausbildungsträger. „Wir haben unser ambitioniertes Ziel erreicht und sind besonders stolz darauf, dass wir termingerecht zwei Ausbildungskurse nach dem neuen Pflegeberufegesetz an der AGewiS gestartet haben,“ sagt Dr. Ursula Kriesten. Am 11. Mai 2020 haben 49 Auszubildende an der AGewiS ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann mit der Vertiefung Langzeit- und Akutpflege aufgenommen. Diese Auszubildenden sind die ersten in dieser Region, die nach dem neuen Pflegeberufegesetz ihre Pflegeausbildung beginnen. Kriesten hieß die neuen Auszubildenden willkommen: „Es ist großartig, dass Sie sich trotz der Corona-Pandemie beruflich engagieren möchten, damit kranke, alte und hilfebedürftige Menschen im Oberbergischen Kreis ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in Würde führen können. Das erfordert viel Wissen, Erfahrung, Weitsicht, Souveränität und Kommunikation, aber auch Empathie, Respekt den Menschen gegenüber und Engagement.“ Die Akademieleiterin bedankte sich auch bei ihrem Team, das bei der Umstellung auf das neue Ausbildungsgesetz „Unmögliches möglich gemacht hat“.

Neue examinierte Pflegekräfte

Zuvor wurden trotz Lock down die Pflegekräfte zweier Kurse examiniert. So konnte die AGewiS Ende März 14 und Ende April 19 neue examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach einer 3 jährigen Berufsausbildung und nach praktischen, schriftlichen und mündlichen staatlichen Prüfungen in die Arbeitswelt entlassen. Dr. Ursula Kriesten überreichte die Zeugnisse und internationalen Ausweise und sprach den neuen Altenpflegefachkräften höchste Anerkennung aus. „Ihre Arbeit hat gesellschaftlich nicht nur höchste systemrelevante, sondern vielmehr humanistische Bedeutung. Diese ist allerdings nicht erst seit heute und während der Corona-Pandemie so. Der Bedarf an Pflegefachkräften ist gigantisch und die Arbeitsbedingungen sind insbesondere in der Altenpflege so herausfordernd wie nie.“
Allen Absolventinnen und Absolventen steht eine Vielzahl von Arbeitsangeboten in der Region zur Wahl.
Angesichts der aktuellen Situation fanden keine feierliche Zeugnisübergabe und Feier statt. Auch konnte die in großem Stil geplante Feier zum Start der ersten Ausbildung nach Pflegeberufegesetz auf Schloss Homburg am 11.05.2020 nicht stattfinden.

Aktuelle Organisation der Lehre an der AGewiS

Aktuell ist die Lehre an der AGewiS entsprechend der aktuellen landesrechtlichen Durchführungsverordnungen digital und durch alternative Lehrmethoden organisiert. Unter Berücksichtigung der jeweils aktualisierten Hygieneschutzverordnungen und eines eigen erstellten akademieinternen Präsenzlehrekonzeptes sind die Teilnehmenden nur an bestimmten Tagen in der AGewiS anwesend. Auch findet ein aktives Bewerbungsmanagement an der AGewiS statt, für die Ausbildungsbeginne im Herbst. Interessierte Personen an der Pflegeausbildung können sich jederzeit an der AGewiS bewerben. Personen, die sich für die Ausbildung im Rettungsdienst interessieren, bewerben sich bitte bei den Ausbildungsträgern.

Weitere Informationen auf: www.obk.de.

28.05.2020

Baubeginn des Erweiterungsgebäudes AGewiS 2

Zusätzliches Gebäude für Aus-, Fort- und Weiterbildung von Gesundheitsberufen Oberbergischer Kreis. Am Dienstag (26.05.2020) hat die Montage der Raummodule für die Erweiterung der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) auf dem Steinmüllergelände in Gummersbach begonnen. Auftragnehmer ist die Firma ALHO Systembau GmbH aus Morsbach. Die Freude im Team der AGewiS ist groß. Neue räumliche Ressourcen werden für die Qualifizierung von Pflege- und Gesundheitsberufe geschaffen.

Insgesamt besteht das 64 Meter lange Gebäude aus 72 Raummodulen. Nach der Montage des veredelten Rohbaus folgen die Ausbaugewerke und die Außenanlagen. Die Fertigstellung ist für September geplant.

Auf einer Fläche von 3.800 qm entstehen 19 Seminarräume, zwei Fachpraxisräume, ein Veranstaltungsraum sowie fünf Besprechungsräume und Büros. Die Kosten für Grundstück und Neubau belaufen sich auf 8,9 Mio €.
Für Peter Orthen, Geschäftsführer der ALHO Systembau GmbH ist dieser Erweiterungsbau ein besonderes Projekt: „Uns freut es, als europaweit agierendes Unternehmen, in der Heimat unser Können unter Beweis zu stellen und sind stolz darauf, das exponierte Steinmüller-Gelände mit gestalten zu dürfen.“

Das Gebäudes AGewiS 2 wird der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Gesundheitsberufen der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren dienen. Das Seminargebäude steht zukünftig bis zu 700 Auszubildenden zur Verfügung, die aktuell die Altenpflege-, die neue generalistische Pflegeausbildung und die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/innen oder zum/zur Rettungssanitäter/in absolvieren. Zudem werden verschiedene Fort- und Weiterbildungen im Gebäude stattfinden. Dies sind z.B. Weiterbildungen für das Gesundheits- und Pflegemanagement, die Pflegepädagogik, Palliative Care, Betreuungsassistenten, Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege und umfassende Angebote für den Rettungsdienst und die Notfallmedizin, wie z.B. 30-Stundenfortbildungen, Ergänzungsprüfungen und ärztliche Fortbildungen.

„Aktuell führen wir ca. 20.000 Unterrichtsstunden pro Jahr für Aus-, Fort- und Weiterbildungen ander AGewiS durch, für mehr als 180 Kooperationspartner der Region. Die Bedarfe an Qualifizierungen in Gesundheitsberufen an der AGewiS wachsen weiter. Wir sind motiviert den wachsenden Bedarfe an Pflegefachpersonen aktiv zu begegnen“, führt die Akademieleiterin Dr. Ursula Kriesten aus.

Geplant ist, dass die Außenstelle der AGewiS in der ehemaligen Katholischen Grundschule in Bergneustadt nach dem Umzug ins neue Gebäude aufgegeben wird.

Das bereits bestehende Akademiegebäude AGewiS 1 wird ab Herbst durch das Gesundheits- und Bildungszentrum des Kreiskrankenhauses Gummersbach genutzt.

Die Module für den Erweiterungsbau sollen im Laufe des Juni stehen (v.l.n.r.): Landrat Jochen Hagt; Albert Holschbach, Gesellschafter der ALHO Systembau GmbH; Baudezernent Felix Ammann; Peter Orthen, Geschäftsführer ALHO Systembau GmbH; Akademieleiterin Dr. Ursula Kriesten; Gabriele Keil-Riegert, Leiterin des Amtes für Immobilienwirtschaft und Kreisdirektor und Betriebsleiter AGewiS Klaus Grootens. (Foto: OBK)

12.05.2020

Neue Ausbildungskurse nach Pflegeberufegesetz

Am 11. Mai 2020 haben 49 Auszubildende an der AGewiS ihre Ausbildung Zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann aufgenommen. Diese Auszubildenden sind die ersten in dieser Region, die nach dem neuen Pflegeberufegesetz ihre Pflegeausbildung aufnehmen. Entsprechend der aktuellen Durchführungsverordnungen ist der Unterricht In der AGewiS Unterricht digital organisiert und nur an wenigen Tagen sind die Auszubildenden in Präsenz im Unterricht anwesend.

29.04.2020

19 frisch examinierte Altenpflegefachkräfte trotz CORONA Epidemie

Erneut hat die AGewiS am 22.04.2020 19 neue examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach einer 3 jährigen Berufsausbildung in die Arbeitswelt entlassen. Trotz der aktuellen Pandemie wurden in der AGewiS unter Beachtung alle Vorsichts- und Schutzmaßnahmen die mündlichen Prüfungen durchgeführt.

Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen herzlich und sind sehr stolz auf Sie. Ihre Arbeit am und für Menschen hat gesellschaftlich höchste Bedeutung.

Wir sind durch das Ministerium gehalten die staatlichen Prüfungen in der Altenpflege trotz der aktuellen Pandemie durchzuführen. Angesichts der aktuellen Situation fand leider keine feierliche Zeugnisübergabe und Feier statt.

24.04.2020

Stellenausschreibung

Bei der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) des Oberbergischen Kreises sind zum 01.09.2020 zwei Stellen „Pädagogische Mitarbeit“ zu besetzen. Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 13 TVöD. Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren.

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) in der Fachrichtung Pflegepädagogik, Medizinpädagogik, Pflegewissenschaft oder Berufspädagogik verbunden mit einer abgeschlossenen Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege- oder Kinderkrankenpflegeausbildung

Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 17.05.2020 an uns.

Weitere Informationen unter Karriere bei uns

16.04.2020

Der Unterricht und alle Seminarangebote in der AGewiS finden bis auf Weiteres weiterhin online statt. Die stattlichen Prüfungen finden statt und der Ausbildungsbeginn der Kurse 1 und 2 in der Pflegeausbildung ist nach wie vor auf den 11.05.2020 terminiert.

11.04.2020

In unserer Gesellschaft haben wir zu viel Zeit damit verbracht im und am existentiell notwendigen Pflegeberuf zu sparen, Alter zu diskriminieren und Gesundheitsberufe als verhandelbare Masse zu organisieren. Einen relevanten Teil der Probleme die wir heute antreffen, könnten wir zukünftig lösen, indem wir die existentiellen Bedürfnisse von Menschen in den zentralen Fokus unseres Handelns setzen. Lasst uns mit diesem Wissen, mit Respekt, Solidarität und Würde beginnen, unsere Fehler zu beheben.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten friedvolle Ostern.

Für das Team der AGewiS

Ihre Dr. Ursula Kriesten

01.04.2020

Kliniken und Pflegeeinrichtungen benötigen Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Oberbergischer Kreis sucht medizinisches Personal, Pflegekräfte und Medizinstudenten: www.obk.de/hilfemelder

Der Oberbergische Kreis richtet einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen, aber derzeit nicht im Gesundheitssektor arbeiten, und die bereit sind, bei einem weiteren Fortschritt des Infektionsgeschehens unterstützend tätig zu werden.

Besonders Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudentinnen und Medizinstudenten,  Pflegekräfte, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) oder Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA, MTRA, MTLA), Medizinische Fachabgestellte (MFA), Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, die sich z. B. im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung befinden, werden gesucht. Sie können das Personal in den Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, aber ggf. auch in stationären Pflegeeinrichtungen sowie Pflegediensten oder im Gesundheitsamt verstärken, unterstützen und entlasten.

Interessierte werden gebeten, sich mit Name, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Qualifikation/Ausbildung und Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit zu registrieren. Rückfragen können telefonisch unter 02261 88-4424 in der Zeit von montags bis freitags von 09:00 – 13:00 Uhr geklärt werden. Mit der Registrierung erklärt man sich bereit, dass die eingegebenen Daten an die genannten Einrichtungen weitergegeben werden dürfen. Jede Meldung wird auf geeignete Einsatzmöglichkeiten geprüft. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Jedem einzelnen Fall geht die Prüfung voraus, ob und wie die- bzw. derjenige eingesetzt werden kann bzw. möchte. Bei Bedarf werden die Helferinnen und Helfer unmittelbar kontaktiert werden. Es besteht keinen Verpflichtung aber auch keine Garantie für einen Einsatz. Einzelheiten auch in Hinblick auf ggf. eine Bezahlung werden individuell geklärt.

Im Original nachzulesen beim Oberbergischen Kreis

30.03.2020

14 frisch examinierte Altenpflegefachkräfte trotz CORONA Epidemie

Letzten Freitag haben wir 14 neue examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach einer 3 jährigen Berufsausbildung in die Arbeitswelt entlassen. Trotz der aktuellen Pandemie wurden in der AGewiS unter Beachtung alle Vorsichts- und Schutzmaßnahmen die mündlichen Prüfungen durchgeführt.

Die Akademieleiterin Dr. Ursula Kriesten überreichte die Zeugnisse und internationalen Ausweise gemeinsam mit der Kursleiterin Jeanette Schuster und der stellvertretenden Akademieleiterin Nicole Meyer und sprach den neuen Altenpflegefachkräften höchste Anerkennung aus. „Ihre Arbeit hat gesellschaftlich nicht nur höchste systemrelevante, sondern vielmehr humanistische Bedeutung. Diese ist allerdings nicht erst seit heute und in dieser Krise so. Wir sind durch das Ministerium gehalten die staatlichen Prüfungen in der Altenpflege trotz der aktuellen Pandemie durchzuführen. Der Bedarf an Pflegefachkräften ist gigantisch.“

Angesichts der aktuellen Situation fand keine feierliche Zeugnisübergabe und Feier statt. Allen Absolventinnen und Absolventen steht eine Vielzahl von Arbeitsangeboten zur Wahl.

Wir danken den Absolventinnen und Absolventen ganz herzlich für ihr Engagement in der Pflege, insbesondere bei der Pflege alter Menschen, die aktuell enorm schutzbedürftig sind.

Mit Dank Dr. Ursula Kriesten, Akademieleiterin

27.03.2020

ALTENPFLEGE 2020 abgesagt!

Die auf den 23. bis 25. Juni 2020 verschobene Messe (Beitrag vom 06.03.) wird nun doch leider abgesagt.

Die dynamische Entwicklung der letzten Wochen macht den Plan, die Messe stattfinden zu lassen, unmöglich. Grund hierfür ist eine im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verhängte Untersagungsverfügung des Gesundheitsamtes der Region Hannover.

Die nächste Austragung dieser Veranstaltung ist somit am 13. bis 15. April 2021 in Nürnberg.

Weitere Informationen unter: altenpflege-messe.de

24.03.2020

Das Ministerium MAGS NRW weist in Ergänzung zum Erlass vom 17.03.2020 darauf hin, dass die Auszubildenden der Gesundheitsberufe über den Umfang des Urlaubs hinaus nicht freigestellt werden. Damit das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet wird, nehmen Auszubildende der Gesundheitsberufe entsprechend der Ausbildungsverlaufspläne an den Ausbildungsphasen teil.

Der theoretische Unterricht erfolgt ab dem 01.04. online. Die Kursleitenden steuern die Lernprozesse und informieren die Auszubildenden.

 

Ihre U. Kriesten

23.03.2020

Online-Unterricht

Wie Sie wissen, wurden die Schulen in allen Bundesländern geschlossen. Wir an der AGewiS planen ab dem 01. April den Lehrbetrieb für alle Auszubildenden der Pflegeausbildung und Notfallsanitäterausbildung als Online-Unterricht wieder aufzunehmen. Alle Kursleitenden werden mit Auszubildenden und Lehrenden Kontakt halten.

Dazu nutzen wir folgende Möglichkeiten:

  • Web Meetings mit Lehrenden und Auszubildenden
  • Web Meetings mit Ausbildungsbetrieben
  • Downloadbereich der AGewiS Homepage
  • Mailverkehr mit Aufgabenstellung und Videounterrichte
  • Telefonische Einzel- und Gruppenberatungen
  • Telefon- und Videokonferenzen als Kleingruppenunterricht
  • Aufgabenstellungen und Rücksendungen auf dem Postweg

Sie werden durch unsere Lehrkräfte in diese Möglichkeiten eingewiesen. Wir planen, dokumentieren und kontrollieren, welche Themenfelder erfolgreich und mit welchem Zeitaufwand (workload) bearbeitet wurden.

Damit sichergestellt ist, dass Unterrichtsmaterialien zwischen Lehrkräften und Auszubildende korrekt zugestellt werden und Rückfragen gelingen können, bitten wir um Zusendung Ihrer aktuellen Mailadressen, soweit diese bei uns noch nicht bekannt sind. Senden Sie die Mailadresse und alle Anfragen zum Thema Online-Unterricht an folgende Mailadresse: info@agewis.de

Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner und sorgen Sie für ausreichenden Speicherplatz.

Besten Dank – wir wünschen kreative Lernmotivationen und gute Nerven.

Ihre Dr. Ursula Kriesten, Akademieleiterin

22.03.2020

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020

TOP Coronavirus-Infektionen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

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20.03.2020

Pflegeselbstverwaltung stärkt der Pflegebranche den Rücken

Es wurden umfangreiche Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Pflege beschlossen.

Gemeinsame Pressemitteilung von:

19.03.2020

Neue Pflegeausbildungen zum 11.05.2020

Trotz Corona-Pandemie planen wir den Ausbildungsbeginn zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau zum 11.05.2020. Die Planung von zwei Ausbildungskurse (Kurs 1 und 2) ist weitestgehend abgeschlossen. Wir planen eine Warteliste und planen die weiteren Ausbildungsbeginne ab 01.10.2020. Wir informieren Sie weiter persönlich. Bleiben Sie motiviert. Pflegende haben eine enorm große Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Wir nehmen gerne weitere Bewerbungen für die Pflegeausbildung an. Bewerbungsgespräche finden, selbstverständlich unter Berücksichtigung aller Vorgaben, wie geplant statt.

Ihre Dr. Ursula Kriesten, Akademieleiterin

17.03.2020

Abschlussprüfungen in der Pflegeausbildung

Heute Abend haben wir die durch die Bezirksregierung Köln die Mitteilung erhalten, dass wir die staatlichen Abschlussprüfungen durchführen können und sollten. Die Prüfungen werden so gestaltet, dass einschlägige Hygienemaßnahmen durchgängig eingehalten werden und der Kontakt der beteiligten Personen auf ein Minimum reduziert wird. Wir planen somit die mündlichen Prüfungen der Kurse 30A und 34 im März und im April.

Die öffentlichen Zeugnisübergaben und Examensfeiern sind abgesagt.

Bleiben Sie gesund! Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Prüfung!

Ihre Dr. Ursula Kriesten, Akademieleiterin

16.03.2020

Mögliche CORONA Infektion?

Sie tragen Sorge, sich selbst mit dem Corona Virus angesteckt zu haben? Bitte fahren Sie nicht direkt in Krankenhaus. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises eine Telefonnummer eingerichtet, unter denen potenziell Infizierte weitere Anweisungen und Beratung erhalten: 02261/ 88-3888. Dieses Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises ist bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten besetzt:

  • Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine individuelle medizinische Beratung zum Coronavirus stattfinden kann. Rufen Sie bei Fragen zu einer möglichen Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum weiteren Vorgehen.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer (0211) 91191001 geschaltet.

Hilfe gibt auch die Nummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117.

Im begründeten Verdachtsfall sollten Betroffene bis zur Abklärung vor allem Kontakte zu anderen Menschen vermeiden.

Kommen Sie gut durch die schwierigen Zeiten.

10.03.2020

Basiskurs Betreuungsrecht

Den Basiskurs Betreuungsrecht haben 17 Teilnehmer erfolgreich abgeschlossen. Vize-Landrat Prof. Dr. Friedrich Wilke hatte den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern die Zertifikate überreicht.

In 48 Unterrichtsstunden, verteilt auf 16 Abende, wurde Grundwissen aus verschiedenen für Betreuungsarbeit wichtigen Fachdisziplinen vermittelt. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Ein Team qualifizierter Referenten (Richterin, Rechtspflegerin, Sozialarbeiterin, Juristin, Psychiatrie-Fachärztin, Supervisor) gab Einblicke in das Betreuungsgesetz, Sozial- und Verwaltungsrecht, Organisation und Dokumentation von Betreuungsarbeit, Sozialmedizin, Einführung in psychische Erkrankungen, Therapiemöglichkeiten und den Umgang mit psychisch kranken Menschen, Gesprächsführung sowie ethische und psychologische Fragestellungen der Betreuungsarbeit. Es wurden Fallbeispiele aus der Betreuerpraxis vorgestellt und Problemlösungsmöglichkeiten diskutiert.

Im Herbst beginnt ein neuer „Basiskurs Betreuungsrecht“. Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen.

Ansprechpartnerin:
Regina Weßelmecking
0 22 61/88 43 82
regina.wesselmecking@agewis.obk.de

06.03.2020

ALTENPFLEGE 2020 in den Juni verlegt!

Für alle, die sich auf die Leitmesse ALTENPFLEGE und den Messekongress ALTENPFLEGE Zukunftstag in Hannover (vom 24. bis 26. März 2020) gefreut haben, haben wir aktuelle Informationen. Angesichts der dynamischen Entwicklung rund um SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) und des zunehmenden Infektionsrisikos in Deutschland will der Veranstalter verantwortungsbewusst handeln und folgen der Empfehlung des Gesundheitsamtes. Daher wird die Messe auf den 23. bis 25. Juni 2020 verschoben!

Weitere Informationen unter: altenpflege-messe.de

04.03.2020

Aktualisierte Ankündigung: OBKarriere fällt aus!

2018_01_29 Logo OBKarreire II

Die Messe zur Studien und Berufsorientierung für oberbergische Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit dem angestrebten Schulabschluss Abitur oder Fachhochschulreife sollte am 07.03.2020 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
in der Halle 32, Steinmülleralle 10, 51643 Gummersbach statt finden.

Weitere Informationen auf bildung-in-oberberg.de

Weitere Hintergründe in der Pressemitteilung des OBKs.

26.02.2020

Oberbergischer Kreis bereitet sich auf mögliche Infektionsfälle mit dem neuartigen Corona-Virus vor

Für stetig aktualisierte Lage- und Risikobewertungen verweist der Oberbergische Kreis auf die folgenden Informationsquellen:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer 0211 855 47 74 geschaltet.

Auch der Oberbergische Kreis besetzt ab dem 27.02.2020 in der Zeit von 8:00-18:00 ein Bürgertelefon für allgemeine Fragestellungen unter der Nummer 02261 88-3888.

Hier geht es zur ausführlichen Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises.

13.02.2020

Ankündigung: OBKarriere geht in die dritte Runde!

2018_01_29 Logo OBKarreire II

Die Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule – Beruf/Studium und die TH Köln – Campus Gummersbach laden herzlich zu der Veranstaltung ein.

Die Messe zur Studien und Berufsorientierung für oberbergische Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit dem angestrebten Schulabschluss Abitur oder Fachhochschulreife findet am 07.03.2020 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
in der Halle 32, Steinmülleralle 10, 51643 Gummersbach statt.

Mitarbeiter der AGewiS informieren Sie an unserem Stand Nr. 47 (in Bühnennähe) persönlich über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Bereich der Pflegeberufe.

Weitere Informationen auf bildung-in-oberberg.de

10.02.2020

Wichtiger Hinweis

Aufgrund des Sturmtiefs findet an der AGewiS heute (10.02.2020) kein Unterricht statt!
Weitere Informationen vom OBK finden sie unter diesem Link.

20.01.2020

Im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Serie „Frühspätnachtdienst mit …“ produziert. In sechs abwechslungsreichen Episoden sollen Pflegefachkräfte aus ganz Deutschland bei ihrer täglichen Arbeit mit der Kamera porträtiert werden. Ziel ist es, potentiellen Auszubildenden und Interessierten für die ab 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen die vielen Facetten des Pflegeberufes in authentischer Weise näherzubringen. Die Pflegeporträtfilme haben eine Länge von etwa drei Minuten und sollen insbesondere in den sozialen Medien zu sehen sein. Es lohnt sich, mitzumachen!

Bitte schicken Sie dafür ein kurzes Handyvideo bis zum 31.01.2020 an pflegekampagne@hirschen.de.

Mehr Informationen unter Pflegeausbildung.net 

13.01.2020

Ankündigung:

Beiträge aus 2019
Beiträge aus 2018

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