Sie möchten sich berufsbegleitend zur Einrichtungsleitung in der Alten- und Behindertenhilfe qualifizieren und sind bereits als Leitende Pflegefachkraft und/oder Pflegedienstleitung qualifiziert? Sie können mind. 600 Unterrichtsstunden und adäquate Leistungsnachweise/Lehrinhate im mittleren Management im Sozial-und Gesundheitswesen nachweisen?
Wir bieten Ihnen eine interessante, aktuelle und praxisbezogene Weiterbildung, als Aufbaumodul an, die den Richtlinien des E.D.E. (Europäischer Heimleiterverband) und den Vorgaben des WTG / Heimpersonalverordnung entspricht. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung erhalten Sie u.a. ein qualifiziertes Zertifikat des E.D.E..
Der Lehrgang wird nur für Leitende Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen als Aufbaumodul angeboten. Bereits absolvierte Leistungen werden u.U. anerkannt.
Lassen Sie sich kostenlos zum Thema Bildungsscheck NRW beraten:
Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten in der beruflichen Bildung
Weiterbildungsförderung / Begabtenförderung
Lassen Sie sich unverbindlich beraten zum Förderprogramm der Bundesregierung für erfolgreiche Ausbildungsabsolventen/Iinnen bis zum 27. Lebensjahr, mit sehr gutem/gutem Notendurchschnitt. Fort-, Weiterbildung und auch Studiengänge sind u.U. förderfähig.
Eine Förderung von Weiterbildungskosten über den Bildungsscheck NRW ist möglich.
Die Beratung zu den Bildungsschecks übernimmt: Regina Weßelmecking 02261 88-4382 bei der AGewiS, regina.wesselmecking@agewis.obk.de Renèe Scheer 02261 81-9015 bei der VHS Oberberg, renee.scheer@vhs.oberberg.de
Infos: Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach
Weiterbildungsberatung
E-Mail: bergischgladbach.wegebau@arbeitsagentur.de
Tel. 02202 9333-480
Förderung durch die Agentur für Arbeit und den ARGEn
Unsere Einrichtung ist AZAV zertifiziert und wir haben einige Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit als förderfähige Weiterbildungen zertifizieren lassen.
Sie haben somit die Möglichkeit bei Ihrer regionalen Agentur für Arbeit oder den ARGEn prüfen zu lassen, ob Sie für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Bildungsgutschein haben. Informieren Sie sich bei Ihren regionalen Beraterinnen und Beratern.
Meister-Bafög
Das „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird, sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Nähere Informationen unter http://www.meister-bafoeg.info
Bildungsurlaub
Drei bis fünf Tage jährlich können Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Das Fachseminar Pflegeberufe gehört zu den nach §9 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannten Bildungseinrichtungen.
Weitere Infos unter: http://www.call-nrw.de/bildungsurlaub.php
Förderung neuer Wege in der Altenhilfe Fördermöglichkeiten des KDA
Aufgabe des Kuratoriums Deutsche Altershilfe – Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. – (KDA), ist es u.a., neue Wege in der Altenhilfe anzuregen und zu unterstützen. Hierzu stehen Mittel der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege bei der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenhilfe. Förderfähig sind Lehrgänge (Veranstaltungen in Seminarform) und Fachveranstaltungen (Veranstaltungen mit Vortragscharakter), die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Altenhilfe zu erhalten und zu verbessern.
Gefördert werden Pflegekräfte die im Bereich Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaften studieren, oder eine Weiterbildung machen. Die Bereitschaft, für das angestrebte Studium auch eigene finanzielle Leistungen zu erbringen, wird vorausgesetzt, da das Einzelstipendium als Zuschuss zu den Kosten des Lebensunterhaltes dient und somit nur einen geringen Anteil – gemessen an den Gesamtkosten des Studiums – darstellt.
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.
Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.