Ergänzungsprüfung 1

Staatliche Ergänzungsprüfung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter
(für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Rettungsassistent verfügen)

Fallzentriert arbeiten – Fallzentriert lernen

Das Kursskript, in dem sich neben den Algorithmen auch die Themen und Inhalte für den mündlichen Teil der Ergänzungsprüfung finden, wird Ihnen vor Beginn der ersten einwöchigen Präsenzzeit zugesandt. Im Zentrum des Kurses stehen prüfungsrelevante Fallszenarien, die während dieser Präsenzzeit von 40 UE in Kleingruppen von maximal acht Teilnehmern praktisch geübt werden. Neben dem Praxistraining vertiefen kurze theoretische Unterrichtseinheiten die Themen 3., 6. und 7. NotSanAPrV. Die sich anschließende Selbstlernzeit von ca. vier Wochen dient der Vertiefung des Gelernten. Die zweite Präsenzzeit von 16 UE steht ganz im Zeichen der Prüfungssimulation: sowohl der praktische als auch der mündliche Teil der Prüfung werden in Kleingruppen geübt. Die sich anschließende Prüfungszeit erstreckt sich auf drei Tage, wobei jedoch Teilnehmer nur an einem Tag seine gesamte Prüfung ablegt.

Zugangsvoraussetzungen

Auszug der Inhalte der Weiter­bildung

Kursinhalte

  • Repetitorium Pharmakologie
  • Repetitorium Palliativmedizin
  • Repetitorium psychiatrische Erkrankungen und Notfälle
  • Repetitorium Kommunikation und Interaktion
  • Repetitorium rechtliche Aspekte
  • TRM
  • Repetitorium Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement
  • Workshop „Invasive Maßnahmen – Trauma“
  • Workshop „Invasive Maßnahmen – Innere“
  • Workshop „Invasive Maßnahmen – Atemweg“
  • Workshop „Fallszenarien“
  • Prüfungssimulation Praktische Prüfung
  • Prüfungssimulation Mündliche Prüfung
von 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr
AGewiS
Außenstelle Bergneustadt
Goethestraße 13
51702 Bergneustadt

Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis über die erfolgreiche Ableistung der Staatlichen Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes, sowie ein Teilnahmezertifikat, dass die Kursinhalte als anrechenbar auf die Fortbildung für das nicht-ärztliche Rettungsdienstpersonal gemäß § 5 Abs. 4 ausweist und den Inhalten dess RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 21.1.1997 -VC 6-0717.8 (am 1.1.2003 MGSFF) „Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport“ entspricht.

Die Lehrgangsgebühren beträgt i.d.R.  1.685,00 EUR.
In diesem Betrag sind Begleitliteratur, Mittagessen, Seminargetränke und die Prüfungsgebühr enthalten. Den Zahlungsmodus vereinbaren wir gerne mit Ihnen.

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/in
  • Nachweis einer mindestens 5jährigen Tätigkeit als Rettungsassistent/in

10.08. – 14.08.2020 (1. Woche)

15.08. – 14.10.2020 (Selbstlernphase)

13.10. – 14.10.2020 (Praxistraining)

15.10. – 22.10.2020 (Prüfung)

19.04. – 23.04.2021 (1. Woche)

26.04. – 21.05.2020 (Selbstlernphase)

25.05. – 26.05.2021 (Praxistraining)

27., 28. und 31.05.2021 (Prüfung)

Um intensives Lernen zu ermöglichen ist die Teilnehmerzahl auf 24 begrenzt.

Beim Praxistraining wird in Kleingruppen von max. 8 Teilnehmerzahl trainiert.

Akademie Gesundheitswirtschaft
und Senioren

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