
Pflegefachpersonen
Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Die generalistische Pflegeausbildung führt in drei Jahren zum staatlich anerkannten Abschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“. Sie verbindet theoretischen und fachpraktischen Unterricht an der Pflegeschule mit der praktischen Ausbildung in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten.
Ausführliche Informationen zur Pflegeberufereform in NRW finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsorganisation
Träger der Ausbildung
Unterrichtsort & -zeiten
Umfang der Ausbildung
zzgl. 2.500 Stunden praktische Ausbildung – im wöchentlichen Wechsel von Theorie und Praxis (Blockunterricht).
Bewerbung und Zugang
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie einer der folgenden Schulabschlüsse:
- mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (mind. 2 Jahre)
- Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mind. einjährigen Pflegehelfer- bzw. Assistenzausbildung
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
Bewerbungsunterlagen
Neben der Bewerbung bei uns ist eine Bewerbung bei einem Altenheim, einem ambulanten Pflegedienst oder Krankenhaus erforderlich. Bitte reichen Sie ein:
- Bewerbungsschreiben & Lebenslauf
- Zeugnis / Schulabschluss (beglaubigte Kopie)
- Zeugnis / Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
- Praktikumsnachweis (Kopie)
- ggf. Sprachzertifikat B2 (Kopie)
Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages benötigt die Pflegeschule zusätzlich: Einverständniserklärung zum Datenaustausch, Personalausweis (Kopie), ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung, Masernschutznachweis sowie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE).
Ihre AnsprechpartnerInnen
Mo – Fr 8.00 – 15.15 Uhr 02261 884388
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Sie beträgt zur Zeit monatlich:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.191 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.252 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.353 €
Stundenverteilung der Kompetenzbereiche
| Kompetenzbereich | 1. + 2. Jahr | 3. Jahr | Gesamt |
|---|---|---|---|
| I. Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich gestalten | 680 Std. | 320 Std. | 1.000 Std. |
| II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten | 200 Std. | 80 Std. | 280 Std. |
| III. Intra- und interprofessionelles Handeln verantwortlich gestalten und mitgestalten | 200 Std. | 100 Std. | 300 Std. |
| IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien begründen | 80 Std. | 80 Std. | 160 Std. |
| V. Das eigene Handeln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und berufsethischer Werthaltungen reflektieren | 100 Std. | 60 Std. | 160 Std. |

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer
Ihre Ansprechpartner/innen

Matthias Herr
