
Zukunft durch Ausbildung

Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“ / “Pflegefachmann“. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen.
Pflegefachassistenz
Das Pflege- und Berufsverständnis dient einerseits zur Konkretisierung des Verantwortungs-und Aufgabenbereichs der Pflegefachassistentin und des Pflegefachassistenten. Anderseits wird eine Abgrenzung gegenüber verwandten Berufen im jeweiligen Berufsfeld sowie zwischen verschieden Qualifikationsniveaus vorgenommen. Dies zeigt sich auch in der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“, welche die Absolvent/innen der einjährigen staatlich anerkannten Ausbildung gegenüber einer Vielzahl ungeregelter Helfer/innen, sowie Assistenz- und Betreuungskräfte in der Pflege abgrenzt.


Vorbereitungskurs Externenprüfung Pflegefachassistenz
Der Vorbereitungskurs richtet sich an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die mit der staatlichen Externenpruefung den Abschluss als Pflegefachassistent oder Pflegefachassistentin erwerben moechten.
Ihre Ansprechpartner/innen

Matthias Herr

Nicole Meyer
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