
30-Stunden-Fortbildung
30-Stunden-Fortbildung für den Rettungsdienst
Seit 2016 führt die Rettungsfachschule der AGewiS die 30-Stunden-Fortbildung für nicht-ärztliches Rettungsdienstpersonal durch. Neben theoretischem Unterricht finden praktische Einheiten in Kleingruppen statt – die Teilnehmerzahl pro Kleingruppe ist auf maximal acht Personen begrenzt, um intensives Lernen zu ermöglichen.
Die Fortbildung wird für externes Rettungsdienstpersonal sowie Helfende aus den Hilfsorganisationen zweimal pro Jahr angeboten.
Themenschwerpunkte
1Neues aus der Notfallmedizin
2Besondere Einsatzlagen
3Gefahren an der Einsatzstelle
4Interdisziplinäre Fälle (Praxis)
5Airwaymanagement (Praxis)
6Traumatische Notfälle (Praxis)
Informationen zur Fortbildung
Termineauf Anfrage
Umfang30 Stunden
FormatTheorie & Praxis
Gebührauf Anfrage
Kleingruppemax. 8 Personen
OrtGummersbach
Kursorganisation
Anbieter
AGewiS – Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren
Oberbergischer Kreis · Rettungsfachschule
Oberbergischer Kreis · Rettungsfachschule
Veranstaltungsort
Steinmüllerallee 28
51643 Gummersbach
51643 Gummersbach
Umfang
30 Stunden
theoretischer Unterricht sowie praktische Einheiten in Kleingruppen (max. 8 Personen). Angebot zweimal pro Jahr.
theoretischer Unterricht sowie praktische Einheiten in Kleingruppen (max. 8 Personen). Angebot zweimal pro Jahr.
Termine
Die Fortbildung wird zweimal pro Jahr angeboten – die nächsten Termine teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Anmeldung und Zugang
Zielgruppe
- Nicht-ärztliches Rettungsdienstpersonal
- Externes Rettungsdienstpersonal
- Helfende aus den Hilfsorganisationen
Anmeldung
Ihre Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn Sie keine Absage erhalten. Wir bearbeiten Anmeldungen in der Reihenfolge der Eingänge. Nutzen Sie zur Anmeldung bitte unser Anmeldeformular.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Mo – Fr 8.00 – 15.15 Uhr
Teilnahmegebühr / Förderung
Die Teilnahmegebühr teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Bildungsurlaub: Die AGewiS Oberbergischer Kreis ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW anerkannt.