
Berufsqualifizierende Weiterbildung
Praxisanleitung im Rettungsdienst
Praxisanleitung im Rettungsdienst
Als Praxisanleiter*in begleiten Sie Auszubildende während ihrer dreijährigen Ausbildung: Sie führen Anleitungen durch, bewerten Leistungen – auch als Mitglied der Prüfungskommission – und sind Ansprechpartner*in, Lernberater*in und Bindeglied zwischen Rettungswache und Schule.
Die Weiterbildung vermittelt das notwendige Grundwissen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen das berufliche Selbstverständnis als Praxisanleiter*in. Sie zeichnet sich durch hohen Praxisbezug aus (praktische Übungen, Videoreflexion, Rollenspiele) und entspricht der Anlage 6 der Ausführungsbestimmungen zur NotSanAPrV in NRW.

Aufbau der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 300 Stunden und gliedert sich in sechs Module:
48 Std.
80 Std.
48 Std.
72 Std.
16 Std.
36 Std.
Personen mit der Weiterbildung „Lehrrettungsassistent“ können die Weiterbildung auf 220 Stunden verkürzen.
Informationen zur Weiterbildung
Kursorganisation
Anbieter
Oberbergischer Kreis · Rettungsfachschule
Veranstaltungsort
51643 Gummersbach
Seminarzeiten
Umfang
entspricht Anlage 6 der Ausführungsbestimmungen zur NotSanAPrV in NRW. Verkürzung auf 220 Stunden für Personen mit der Weiterbildung „Lehrrettungsassistent“ möglich.
Termine
Anmeldung und Zugang
Zielgruppe / Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in (Beginn ab einem Jahr Berufserfahrung möglich)
Einzureichen: Kopie der Berufsurkunde sowie Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit.
Anmeldung
Ihre Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn Sie keine Absage erhalten. Wir bearbeiten Anmeldungen in der Reihenfolge der Eingänge. Den Zahlungsmodus vereinbaren wir gerne individuell mit Ihnen.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Mo – Fr 8.00 – 15.15 Uhr
Teilnahmegebühr / Förderung
Prüfung & Abschluss
Kündigung | Rücktritt
- Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn: Verwaltungsgebühr 10 % der Kursgebühr
- Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 80 % der Kursgebühr
- Kündigung nach Kursbeginn: keine Erstattung der Lehrgangskosten
Rücktritt bzw. Kündigung ist nur schriftlich möglich.
