AGewiS
Zukunft durch Ausbildung
Pflegeberufe ab 2020
Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“/“Pflegefachmann“. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen.
![Betreuerqualifikation](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_webp,q_glossy,ret_img,w_400,h_216/https://agewis.de/wp-content/uploads/2018/08/Betreuerqualifikation-400x216.jpg)
![Dame im Rullstuhl](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_webp,q_glossy,ret_img,w_400,h_282/https://agewis.de/wp-content/uploads/2021/09/Dame-im-Rullstuhl-400x282.png)
Pflegefachassistenz
Das Pflege- und Berufsverständnis dient einerseits zur Konkretisierung des Verantwortungs-und Aufgabenbereichs der Pflegefachassistentin und des Pflegefachassistenten. Anderseits wird eine Abgrenzung gegenüber verwandten Berufen im jeweiligen Berufsfeld sowie zwischen verschieden Qualifikationsniveaus vorgenommen. Dies zeigt sich auch in der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“, welche die Absolvent/innen der einjährigen staatlich anerkannten Ausbildung gegenüber einer Vielzahl ungeregelter Helfer/innen, sowie Assistenz- und Betreuungskräfte in der Pflege abgrenzt.
Akademie Gesundheitswirtschaft
und Senioren
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