AGewiS
Zukunft durch Ausbildung

Pflegefachassistenz

Ausbildung Pflegeassistenz

Pflege- und Berufsverständnis

Das Pflege- und Berufsverständnis dient einerseits zur Konkretisierung des Verantwortungs-und Aufgabenbereichs der Pflegefachassistentin und des Pflegefachassistenten. Anderseits wird eine Abgrenzung gegenüber verwandten Berufen im jeweiligen Berufsfeld sowie zwischen verschieden Qualifikationsniveaus vorgenommen. Dies zeigt sich auch in der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistent/in“, welche die Absolvent/innen der einjährigen staatlich anerkannten Ausbildung gegenüber einer Vielzahl ungeregelter Helfer/innen, sowie Assistenz- und Betreuungskräfte in der Pflege abgrenzt.

Tätigkeit

In der generalistischen Ausbildung in der Pflegefachassistenz kommt den eigenständigen und delegierbaren Tätigkeiten eine besondere Bedeutung zu. Hier wird zwischen eigenständig durchführbaren Aufgaben und Aufgaben, die einer vorherigen Anleitung und Aufsicht durch eine Pflegefachperson bedürfen, unterschieden. Die Tätigkeitsautorisierungen sind gerechtfertigt zum Schutz der Gesundheit und Unversehrtheit des zu pflegenden Menschen. Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz hat insbesondere zum Ziel in Zusammenarbeit mit der Pflegefachperson beim Pflegeprozess mitzuwirken und diesen mitzugestalten.

Infos zur Ausbildung Pflegeassistenz

Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 700 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in der Pflegeschule, sowie mindestens 950 Stunden praktische Ausbildung und wechselt blockweise in Theorie und Praxis.

Die Ausbildung dauert 1 Jahr.

Die Ausbildung beginnt jedes Jahr zum 15.05. und zum 15.11.

AGewiS
Steinmüllerallee 28
51643 Gummersbach

Die Ausbildung darf absolvieren, wer
1. in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist,
2. mindestens über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
3. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt und
4. über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.

Neben der Bewerbung bei uns ist eine Bewerbung bei einer stationären Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder Krankenhaus mit folgenden Unterlagen erforderlich:
– Bewerbungsschreiben
– Lebenslauf
– Zeugnis/Schulabschluss (beglaubigte Kopie oder Vorlage in AGewiS) Gleichwertigkeitsnachweis bei ausländischem Schulabschluss
– Zeugnis/Berufsausbildung (beglaubigte Kopie oder Vorlage in AGewiS)
– Praktikumsnachweis (Kopie)
– Wenn vorhanden: Sprachzertifikat (Kopie)

Mit dem Träger der o.g. Einrichtung schließen Sie den Ausbildungsvertrag ab. Für die Gültigkeit dieses Ausbildungsvertrages muss die Pflegeschule zustimmen und ebenfalls unterschreiben.

Anschriften der Kooperationspartner können Sie in der Pflegeschule erfragen.

Vor Abschluss des Vertrages benötigt die Pflegefachschule:
– Einverständniserklärung zum Informations- und Datenaustausch
– Personalausweis (beglaubigte Kopie)
– Ärztliche Bescheinigung gesundheitliche Eignung (Original)
– Nachweis Masernschutzimpfung (für nach 1970 geborene Bewer- bende) (Kopie)
– Erweitertes Führungszeugnis der Belegart NE (Original)

Gegebenenfalls können Sie beim Arbeitsamt / Jobcenter klären
lassen, ob eine Förderung nach SGB III / SBG II für Sie möglich ist.
Die Maßnahme ist AZAV zertifiziert.

Mo – Do: 8.15 Uhr – 15.15 Uhr
Fr: 8.15 Uhr – 12.00 Uhr
Telefon 0 22 61 – 88 43-88

Nicole Meyer (Akademieleiterin)
Michaela Bosch (Verwaltung)

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer

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und Senioren

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