AGewiS
Zukunft durch Ausbildung

Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Wer sich über die Pflegeberufereform in NRW informieren möchte, dem empfehlen wir die Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Hier geht es zur Informationsseite des MAGS

Weitere Informationen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer

Ausbildungsträger

Träger der Ausbildung sind Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser. Sie schließen mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab, der der Zustimmung der Pflegeschule bedarf. Zuvor schließen die Ausbildungsträger mit einer Pflegeschule einen Kooperationsvertrag.

Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.

Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit monatlich:
im 1. Ausbildungsjahr 1.191 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.252 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 1.353 Euro

Ausbildungsinformationen

von 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr

AGewiS
Steinmüllerallee 28
51643 Gummersbach

Bitte beachten Sie, dass keine kostenfreien Parkmöglichkeiten bestehen!

Die Ausbildung umfasst insgesamt 2.100 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in der Pflegeschule (Stundenverteilung unten aufgeführt), sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung und wechselt blockweise in Theorie und Praxis.

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist:
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, sowie
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss sofern
a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird oder
3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

Neben der Bewerbung bei uns ist eine Bewerbung bei einem Altenheim, einem ambulanten Pflegedienst oder Krankenhaus mit folgenden Unterlagen erforderlich:
– Bewerbungsschreiben
– Lebenslauf
– Zeugnis/Schulabschluss (beglaubigte Kopie oder Vorlage in AGewiS) Gleichwertigkeitsnachweis bei ausländischem Schulabschluss
– Zeugnis/Berufsausbildung (beglaubigte Kopie oder Vorlage in AGewiS)
– Praktikumsnachweis (Kopie)
– Wenn vorhanden: Sprachzertifikat B2 (Kopie)
Mit dem Träger der o.g. Einrichtung schließen Sie den Ausbildungsvertrag ab. Für die Gültigkeit dieses Ausbildungsvertrages muss die Pflegeschule zustimmen und ebenfalls unterschreiben.

Vor Abschluss des Vertrages benötigt die Pflegeschule:
– Einverständniserklärung zum Informations- und Datenaustausch
– Personalausweis (beglaubigte Kopie)
– Ärztliche Bescheinigung gesundheitliche Eignung (Original)
– Nachweis Masernschutzimpfung (für nach 1970 geborene Bewerbende) im Rahmen des Pädiatrieeinsatzes (Kopie)
– Erweitertes Führungszeugnis der Belegart NE (Original)

Die Einreichung dieser Unterlagen/Bescheinigungen werden erst nach Zusage des Schulplatzes erforderlich und dürfen zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Gegebenenfalls können Sie beim Arbeitsamt / Jobcenter klären lassen, ob eine Förderung nach SGB III / SBG II für Sie möglich ist.

Mo – Fr 8.00 Uhr – 15.15 Uhr
Telefon: 02261 884388

Nicole Meyer (Akademieleiterin)
Mail: nicole.meyer@obk.de

Michaela Bosch (Verwaltung)
Mail: michaela.bosch@obk.de

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

Beginn der Kurse voraussichtlich: Mai, Oktober und Dezember

Kompetenzbereiche 1. und 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Gesamtdauer
I. Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren. 680 Std. 320 Std. 1.000 Std.
II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten. 200 Std. 80 Std. 280 Std.
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten. 200 Std. 100 Std. 300 Std.
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien respektieren und begründen. 80 Std. 80 Std. 160 Std.
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen. 100 Std. 60 Std. 160 Std.
Stunden zur Verteilung 140 Std. 60 Std. 200 Std.
Gesamtsumme 1.400 Std. 700 Std. 2.100 Std.

Akademie Gesundheitswirtschaft
und Senioren

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