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Gesundheitswirtschaft und Senioren

Rettungssanitäter/in

Rettungs­sanitäter/in

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in qualifiziert sowohl zur Durchführung von Krankentransporten als auch zum Einsatz (als Fahrer) in der Notfallrettung.

Die Ausbildung beinhaltet mindestens 520 Stunden und gliedert sich in:

  • 240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretisch-praktische Ausbildung
  • 80 Stunden klinisch-praktische Ausbildung an einem Krankenhaus
  • 160 Stunden praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache
  • 40 Stunden Abschlusslehrgang
  • Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/-in

Nach dem Abschlusslehrgang erfolgt die Prüfung, die folgendermaßen aufgebaut ist:

  • einen schriftlichen Teil (120 Min.),
  • einen einem fachpraktischen Teil, der aus zwei Fallbeispielen besteht (notfallmedizinische Versorgung und Reanimation) inkl. eines anschließenden Fachgespräches. Die Dauer jedes Fallbeispiels ist auf 20-45 Min. begrenzt.

In wenigen Bundesländern – jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen – können sie auch auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) als Fahrer eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Rettungssanitäterausbildung im Flyer

zum Flyer

Anmeldung zur Ausbildung

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Dauer und Struktur der Ausbildung

Ausbildung zum Rettungssanitäter:

Die Gesamtausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden und gliedert sich in:

  • 240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule

  • 80 Stunden Klinikpraktikum

  • 160 Stunden Rettungswachenpraktikum

  • 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang
  • Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/-in

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen sowie praktischen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.

520 Stunden (13 Wochen)

Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO) vom 25. April 2022 – RettAPrVO_2022_Anlage_1_Rahmenlehrplan_RS (Rahmenlehrplan Rettungssanitäterausbildung)

Zugangsvoraussetzungen:

  • 1. Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss

  • 2. ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist (Vorlage: hier) ,

  • 3. Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde,

  • 4. Führungszeugnis der Belegart N, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll,

  • 5. Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.

RS 08-2024a

  1. Grundlehrgang (240 UE): Mo. 05.08.2024 – Fr. 13.09.2024
  2. Klinikpraktikum (80 Std.) : Mo. 16.09.2024 – Fr. 27.09.2024
  3. Rettungswachenpraktikum (160 Std.): Mo. 30.09.2024 – Fr. 01.11.2024
  4. Abschlusslehrgang (40 h): Mo. 04.11.2024 – Fr. 08.11.2024
  5. staatliche Prüfung: Mo. 11.11.2024 – Mi. 13.11.2024

genauer Verlaufsplan: hier

RS 01-2025

  1. theoretisch praktische Ausbildung „Grundlehrgang“ (240 UE) Mo. 20.01.2025 – Fr. 28.02.2025
  2. klinisch-praktische Ausbildung „Klinikpraktikum“ (80 Std.):  Mo. 03.03.2025 – Fr. 14.03.2025*
  3. praktische Ausbildung Lehrrettungswache (160 Std.): Mo. 17.03.2025 – Fr. 11.04.2025*
  4. Abschlusslehrgang (40 h): Mo. 05.05.2025 – Fr. 09.05.2025
  5. staatliche Prüfung: Mo. 12.05.2025 – Mi. 14.05.2025

genauer Verlaufsplan: LINK

RS 09-2025

  1. theoretisch praktische Ausbildung „Grundlehrgang“ (240 UE) Mo. 01.09.2025 – Mo. 13.10.2025
  2. klinisch-praktische Ausbildung „Klinikpraktikum“ (80 Std.): Di. 14.10.2025 – Mo. 27.10.2025
  3. praktische Ausbildung Lehrrettungswache (160 Std.): Di. 28.10.2025 – Mo. 24.11.2025
  4. Abschlusslehrgang (40 h): Mo. 01.12.2025 – Fr. 05.12.2025
  5. staatliche Prüfung: Mo. 08.12.2025 – Mi. 10.12.2025

genauer Verlaufsplan: LINK

2.445,00 € (Grundlehrgang, Abschlusswoche und Prüfungsgebühren)

Den Zahlungsmodus vereinbaren wir gerne mit Ihnen.

Rettungssanitäter werden im öffentlichen Dienst nach dem TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.

RettAPrVO (inkl. Anlagen) stehen hier zur Verfügung

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