24-Stunden Fortbildung
für staatlich geprüfte Desinfektoren
Infos zu den Fortbildungstagen
Nach § 16 der APO-Desinf. (24. April 2015) sind Sie als
Desinfektor*in dazu verpflichtet, eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte in NRW im regelmäßigen Abstand von drei Jahren zu besuchen. Der von uns konzipierte Kurs wird im Rahmen von 24 Unterrichtseinheiten absolviert und vermittelt Ihnen die
notwendigen Neuerungen Ihres Berufsfeldes.
Update Hygiene
Neues aus den Hygienerichtlinien der Tierhaltung
Neue Vorgaben der Gebäudereinigung
Dozenten:
Dr. S. Schmalz, Dr. C. Bücker und Björn Koch