Fortbildung im Bereich
Palliative Praxis
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Melden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne weiter:
☎ 02261 88-4380 ✉ info@agewis.obk.de
Weitere Informationen folgen bald!
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Wir unterstützen Sie gerne bei der richtigen Wahl.
Begabtenförderung
Fort-, Weiterbildung und auch Studiengänge sind u.U. förderfähig.
Meister-Bafög
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen.
Bildungsurlaub
Drei bis fünf Tage jährlich können Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten in der beruflichen Bildung
Weiterbildungsförderung / Begabtenförderung
Lassen Sie sich unverbindlich beraten zum Förderprogramm der Bundesregierung für erfolgreiche Ausbildungsabsolventen/Iinnen bis zum 27. Lebensjahr, mit sehr gutem/gutem Notendurchschnitt. Fort-, Weiterbildung und auch Studiengänge sind u.U. förderfähig.
Nähere Details unter http://www.begabtenfoerderung .de
Bildungsscheck NRW
Eine Förderung von Weiterbildungskosten über den Bildungsscheck NRW ist möglich.
Die Beratung zu den Bildungsschecks übernimmt:
Regina Weßelmecking 02261 88-4382 bei der AGewiS, regina.wesselmecking@agewis.obk.de
Renèe Scheer 02261 81-9015 bei der VHS Oberberg, renee.scheer@vhs.oberberg.de
Weitere Informationen gibt es unter nachstehendem Link
http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/beschaeftigung_foerdern/bildungsscheck/index.php
Förderprojekt WEGEBAU
Das Programm WeGebAU richtet sich an geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen
(KMU = bis 249 MA). – Förderübersicht_WeGebAU
Infos: Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach
Weiterbildungsberatung
E-Mail: bergischgladbach.wegebau@arbeitsagentur.de
Tel. 02202 9333-480
Förderung durch die Agentur für Arbeit und den ARGEn
Unsere Einrichtung ist AZAV zertifiziert und wir haben einige Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit als förderfähige Weiterbildungen zertifizieren lassen.
Sie haben somit die Möglichkeit bei Ihrer regionalen Agentur für Arbeit oder den ARGEn prüfen zu lassen, ob Sie für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Bildungsgutschein haben. Informieren Sie sich bei Ihren regionalen Beraterinnen und Beratern.
Meister-Bafög
Das „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird, sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Nähere Informationen unter http://www.meister-bafoeg.info
Bildungsurlaub
Drei bis fünf Tage jährlich können Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Das Fachseminar Pflegeberufe gehört zu den nach §9 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannten Bildungseinrichtungen.
Weitere Infos unter: http://www.call-nrw.de/bildungsurlaub.php
Förderung neuer Wege in der Altenhilfe
Fördermöglichkeiten des KDA
Aufgabe des Kuratoriums Deutsche Altershilfe – Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. – (KDA), ist es u.a., neue Wege in der Altenhilfe anzuregen und zu unterstützen. Hierzu stehen Mittel der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege bei der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenhilfe. Förderfähig sind Lehrgänge (Veranstaltungen in Seminarform) und Fachveranstaltungen (Veranstaltungen mit Vortragscharakter), die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Altenhilfe zu erhalten und zu verbessern.
Weitere Infos unter http://www.kda.de/dhw-foerdermittel.html
Einzelstipendium der B. Braun Stiftung
Gefördert werden Pflegekräfte die im Bereich Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaften studieren, oder eine Weiterbildung machen. Die Bereitschaft, für das angestrebte Studium auch eigene finanzielle Leistungen zu erbringen, wird vorausgesetzt, da das Einzelstipendium als Zuschuss zu den Kosten des Lebensunterhaltes dient und somit nur einen geringen Anteil – gemessen an den Gesamtkosten des Studiums – darstellt.
Weitere Infos unter http://www.bbraun-stiftung.de/index.cfm?7078BE12F6DC4CD08912EA16132E4EF9
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.
Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem Aufwand bewilligt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.
Weitere Infos unter http://www.bva.bund.de/cln_108/nn_372550/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildungskredit-inhalt.html?__nnn=true