AGewiS – Akademie
Gesundheitswirtschaft und Senioren
Rettungshelfer/in
Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in ist eine nicht bundesweit einheitliche geregelte Qualifizierung zur Mitwirkung im Rettungsdienst. In Nordrhein-Westfalen dient die Ausbildung zum Rettungshelfer zur Mitwirkung im Krankentransport (als Fahrer/in des Krankentransportwagens [KTW]).
Die Rettungshelferausbildung kann an der AGewiS nach den folgenden Ausbildungsabschnitten
- 240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretisch-praktische Ausbildung
- 80 Stunden an einer genehmigten Lehrrettungswache
erworben werden.
Zum Abschluss der 240-stündigen theoretisch-praktischen Ausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus
- einem schriftlichen Teil (60 Min.) und
- einem fachpraktischen Teil (max. 30 Min.).
Weitere Informationen auf Anfrage
Dauer und Struktur der Ausbildung
Ausbildung zur/zum Rettungshelfer/in:
Die Gesamtausbildung zum/zur Rettungsshelfer/in umfasst 320 Stunden und gliedert sich in:
240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule
80 Stunden Rettungswachenpraktikum
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und praktischen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.
320 Stunden (8 Wochen)
Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO) vom 25. April 2022 – RettAPrVO_2022_Anlage_1_Rahmenlehrplan_RS(Rahmenlehrplan Rettungssanitäterausbildung)
Zugangsvoraussetzungen:
Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss.
ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist (Vorlage: hier) ,
Führungszeugniss der Belegart N, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll,
Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde
Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.
s. 240 Std. Grundlehrgang der Rettungssanitäterausbildung
auf Anfrage
Akademie Gesundheitswirtschaft
und Senioren
02261 88-4377
Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.