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Gesundheitswirtschaft und Senioren

Rettungsdienst

Rettungsdienst

Rettungsdienst unterteilt sich in Krankentransport, sprich dem Transport von Nicht-Notfallpatienten, und der Notfallrettung, d. h. der Versorgung, Stabilisierung und dem Transport von sogenannten Notfallpatienten, also vital gefährdeten Patienten.

Ferner kann zwischen dem bodengebundenen Rettungsdienst und dem Luftrettungsdienst unterschieden werden.

Ausbildung und Qualifikationen

Insgesamt finden sich im Rettungsdienst drei nicht-akademische Qualifizierungen/Ausbildungen:

Rettungshelfer/Rettungshelferin

Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in (RH) ist eine nicht bundesweit einheitliche geregelte Qualifizierung zur Mitwirkung im Rettungsdienst. In Nordrhein-Westfalen qualifiziert die RH-Ausbildung zur Mitwirkung im Krankentransport In NRW als Fahrer/in des Krankentransportwagens [KTW]).

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 320 Stunden (160 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung an einer Rettungsfachschule) sowie ein 80-stündiges Klinkpraktikum und ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum.

Für Nordrhein-Westfalen gibt es eine Sonderregelung: die Ausbildung zum Rettungshelfer-NRW umfasst mindestens 80 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung und ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum.

Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in qualifiziert sowohl zur Durchführung von Krankentransporten als auch zum Einsatz in der Notfallrettung.

Die Ausbildung beinhaltet mindestens 520 Stunden und gliedert sich in:

  • 240Stunden theoretisch-praktische Ausbildung
  • 80 Stunden klinisch-praktische Ausbildung an einem Krankenhaus
  • 160 Stunden praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache
  • 40 Stunden Abschlusslehrgang
  • staatl. Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/-in

Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin

Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in ist die höchste nicht-akademische Qualifikation zur Mitwirkung im Rettungsdienst. Sie ermöglicht den Einsatz auf allen Rettungsmitteln und eröffnet auch Möglichkeiten im innerklischen Bereich tätig zu werden.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst mindestens:

  • 1920 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung
  • 1960 Stunden praktische Ausbildung an einer genehmigten Lehrrettungswache
  • 720 Stunden klinisch-praktische Ausbildung an einem geeigneten Krankenhaus

Rettungsfachschule

Als staatlich anerkannte Rettungsfachschule verstehen wir uns seit 2015 als
zuverlässiger Ausbildungspartner und Dienstleister für Rettungsdienstträger und -betreiber.

Aktuell kooperiert die Rettungsfachschule mit dem Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises, dem Rettungsdienst des Märkischen Kreises und den Feuerwehren der Städte Altena, Bergisch-Gladbach, Iserlohn, Lüdenscheid und Plettenberg. Für die klinischen Ausbildungsanteile kooperieren wir mit über 15 Kliniken.
Die Einstellung von Auszubildenden zum Notfallsanitäter erfolgt über die Betreiber von Rettungswachen.

Gem § 5 NotSanG trägt die Schule die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildungsteile.

Durch regelmäßige Praxisbegleitungen (Besuche der Kursleitung in den Kliniken bzw. auf den Lehrrettungswachen) wird eine enge Verzahnung zwischen den einzelnen Ausbildungsbereichen sichergestellt. Diese wird durch die pädagogischen Mitarbeiter, die gleichzeitig Kursleitungen sind, durchgeführt.

Neben den pädagogischen Mitarbeitern wird die theoretisch-praktische Ausbildung durch Fachdozenten und Praxisanleiter der Lehrrettungswachen durchgeführt.

Unsere Ausbildungs­möglichkeiten

Notfallsanitäter/in

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Rettungssanitäter/in (Vollzeitausbildung)

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Rettungshelfer/in

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