AGewiS – Akademie 
Gesundheitswirtschaft und Senioren

Rettungshelfer/in

Ausbildung zum/zur Rettungs­helfer/in

Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in ist eine nicht bundesweit einheitliche geregelte Qualifizierung zur Mitwirkung im Rettungsdienst. In Nordrhein-Westfalen dient die Ausbildung zum Rettungshelfer zur Mitwirkung im Krankentransport (als Fahrer/in des Krankentransportwagens [KTW]).

Die Rettungshelferausbildung kann an der AGewiS nach den folgenden Ausbildungsabschnitten

  • 240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretisch-praktische Ausbildung
  • 80 Stunden an einer genehmigten Lehrrettungswache

erworben werden.

Zum Abschluss der 240-stündigen theoretisch-praktischen Ausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus

  • einem schriftlichen Teil (60 Min.) und
  • einem fachpraktischen Teil (max. 30 Min.).

Weitere Informationen auf Anfrage

Dauer und Struktur der Ausbildung

Ausbildung zur/zum Rettungshelfer/in:

Die Gesamtausbildung zum/zur Rettungsshelfer/in umfasst 320 Stunden und gliedert sich in:

  • 240 Unterrichtseinheiten (45 Min.) theoretischem und praktischem Unterricht an der Rettungsfachschule

  • 80 Stunden Rettungswachenpraktikum

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und praktischen Teil und wird vor der staatlichen Prüfungskommission des Gesundheitsamtes abgelegt.

320 Stunden (8 Wochen)

Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO) vom 25. April 2022 – RettAPrVO_2022_Anlage_1_Rahmenlehrplan_RS(Rahmenlehrplan Rettungssanitäterausbildung)

Zugangsvoraussetzungen:

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss.

  • ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist (Vorlage: hier) ,

  • Führungszeugniss der Belegart N, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll,

  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde

  • Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.

s. 240 Std. Grundlehrgang der Rettungssanitäterausbildung

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